Kopftuchregelungen in Europa im Vergleich

In Österreich gibt es seit dem Vorjahr ein Gesichtsverhüllungsverbot, das vor allem auf das Tragen von Burkas abzielte. Nun soll ein Kopftuchverbot an Volksschulen und in Kindergärten folgen. In etlichen europäischen Ländern gibt es bereits Kopftuchregelungen.

Das Kopftuch zählt neben Nikab, Tschador und Burka zu den religiösen Symbolen muslimischer Frauen. Kritiker sehen darin indes eine Unterordnung muslimischer Frauen und/oder ein Symbol fundamentalistischer oder islamistischer Haltungen. In Österreich ist vor allem das Kopftuch immer wieder Thema auf der politischen Tagesordnung.

Frankreich:

Frankreich legt Wert auf die strenge Trennung von Staat und Religion. Der Laizismus ist seit Anfang des 20. Jahrhunderts Staatsdoktrin. Dazu gehören auch laizistische Kleiderordnungen, die aber immer wieder heftig diskutiert werden. Im öffentlichen Dienst herrscht etwa ein generelles Kopftuch- und Verschleierungsverbot.

Frau mit Nikab auf einer Straße in Roubaix,  Nordfrankreich

APA/AFP/Philippe Huguen

In Frankreich herrscht im öffentlichen Dienst ein generelles Kopftuch- und Verschleierungsverbot

Religiöse Symbole oder Bekenntnisse sind für Staatsdiener in Behörden oder Krankenhäusern tabu. Auch an Schulen gibt es entsprechende Vorschriften. Schüler dürfen im Klassenzimmer weder Kopftuch noch Kippa oder größere Kreuze tragen. Erlaubt sind nur kleinere religiöse Zeichen.

Deutschland:

Deutschland verfügt je nach Bundesland über unterschiedliche Regelungen, Kopftuchverbote gibt es teilweise im öffentlichen Dienst. So sind etwa Kopftuch tragende Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen je nach Bundesland nur vereinzelt im Schuldienst vertreten.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 hat inzwischen jedes Bundesland höchst unterschiedliche Regelungen und Verfahrensweisen entwickelt, wie mit muslimisch orientierten Lehrerinnen an öffentlichen Schulen umzugehen sei, wenn diese darauf bestehen, ihre religiöse Überzeugung durch das Tragen eines Kopftuches auch im Klassenzimmer deutlich zu machen.

Das Spektrum der Handlungsoptionen reicht von einem völligen Verbot bis hin zu einer eher liberalen Haltung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das staatliche Neutralitätsgebot jüngst gestärkt und ein Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern für zulässig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem ähnlich gelagerten Fall aus Hessen gleich entschieden.

Schweiz:

Auch in der Schweiz gibt es ein teilweises Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Hier gab es einen ähnlichen Streitfall wie in Deutschland: Eine Genfer Volksschullehrerin, die seit 1990 im staatlichen Schuldienst unterrichtete, konvertierte 1991 vom Katholizismus zum Islam und trug später drei Jahre lang während des Unterrichts das islamische Kopftuch, was ihr die Behörden 1996 untersagten.

Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung 1997. Die Lehrerin zog daraufhin vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser entschied im Februar 2001, dass das Verbot weder gegen die Religionsfreiheit noch gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Ein generelles Kopftuchverbot an Schulen gibt es aber nicht.

Italien:

In Italien gibt es kein generelles Verbot religiöser Kleidungsstücke. Für italienische Staatsbedienstete gilt eine generelle Kleiderordnung, die aber nichts über religiöse Kleidung besagt. Öffentliche Schulen dürfen allerdings über ihre Angelegenheiten selbstständig entscheiden. Dazu zählen auch etwaige Kleidungsregeln.

Dänemark:

In Dänemark gibt es kein generelles Kopftuchverbot. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeiterinnen aber das Tragen verbieten. In Dänemark gab es dazu 2005 eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (Hojesteret). Das Gericht stimmte einer Entscheidung eines Supermarkts zu, den Beschäftigten das Tragen religiöser Kopftücher während der Arbeitszeit zu verbieten.

Niederlande:

In den Niederlanden gibt es an öffentlichen Schulen kein Kopftuchverbot, Privatschulen ist es aber erlaubt, ein Verbot auszusprechen. Privatschulen, die auf religiösen oder ideologischen Prinzipien basieren, dürfen von ihren Lehrkräften und Schülern verlangen, dass sie den Glauben dieser Konfession oder Ideologie unterstützen. Öffentlich geführte Schule dürfen keine Anforderungen in Bezug auf Glauben oder Ideologie stellen.

Belgien:

In Belgien gibt es kein generelles Kopftuchverbot, Schulen ist es aber theoretisch freigestellt, ein Verbot zu erlassen. Erst im März 2018 wurde allerdings ein solches Kopftuchverbot an einer Schule nach einer Beschwerde von zahlreichen Schülerinnen und deren Eltern wieder zurückgenommen.

Ein Verbot der Vollverschleierung(„Burka-Verbot“) in der Öffentlichkeit gibt es inzwischen in Frankreich, in der Schweiz im Kanton Tessin, in Bulgarien, den Niederlanden, Luxemburg und Norwegen. Österreich hat seit dem Vorjahr ein Gesichtsverhüllungsverbot, das vor allem auf das Tragen von Burkas und Nikabs abzielte. Im ersten Halbjahr seit dem Inkrafttreten am 1. Oktober 2017 brachte dieses bisher 50 Anzeigen.

religion.ORF.at/APA

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