D: Kommunionsdebatte nimmt kein Ende

Der Streit über einen Brief von sieben deutschen Bischöfen an den Vatikan zu Fragen rund um den Kommunionempfang für evangelische Christen hält an. Mehrere bayrische Bischöfe haben die zum Teil massive Kritik an dem Schreiben zurückgewiesen.

Der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr kritisierte dagegen den Vorstoß. Er sehe keine Gründe, warum die „pastorale Handreichung“ zu der Frage nicht veröffentlicht und umgesetzt werden solle, sobald die Endfassung fertig sei.

Bischöfe wandten sich an Vatikan

Der am vergangenen Mittwoch bekannt gewordene Brief ist an Kardinal Kurt Koch, den „Ökumene-Minister“ im Vatikan, gerichtet. Unterzeichnet haben ihn neben den Erzbischöfen von Köln und Bamberg vier Bischöfe aus Bayern und einer aus Ostdeutschland. Sie wollen in Rom klären lassen, ob ein von der Deutschen Bischofskonferenz mit Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedeter Beschluss rechtmäßig ist, konfessionsverschiedene Ehepartner in Einzelfällen zur Kommunion zuzulassen.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Kardinal Reinhard Marx, hatte sich verwundert darüber gezeigt, dass die Kritiker „trotz der ausführlichen und auch kontroversen Aussprache in der Vollversammlung und des mit weit überwiegender Mehrheit der Mitglieder der DBK gefassten Beschlusses“ weiterhin so große Zweifel hätten. Der Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst verteidigte den Konferenz-Beschluss als „Basis unseres pastoralen Handelns“. Mehrheitlich hatte die Bischofskonferenz im Februar beschlossen, in Ausnahmefällen die katholische Kommunion für protestantische Ehepartner in konfessionsverschiedenen Ehen zu öffnen.

„Kein Brandbrief“, sondern Bitte um Antworten

Der Bamberger Erzbischof Ludwg Schick sagte dagegen im „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Montag): „Es war kein Brandbrief und kein Verweigerungsbrief, dem es darum geht zu verhindern, dass evangelische Christen in konfessionsverschiedenen Ehen zur Kommunion gehen dürfen“.

Vielmehr sei er mit einigen Bischöfen der Ansicht, „dass Antworten aus Rom auf einige Fragen grundsätzlicher Art für uns alle wichtig wären“. Es gehe etwa um die Frage, wie weit die Kompetenzen einer Bischofskonferenz reichten und wer das Kirchenrecht verbindlich interpretieren könne.

„Banalisierung der Eucharistie“ befürchtet

Ähnlich äußerte sich der Passauer Bischof Stefan Oster in einem vorab bekanntgewordenen Beitrag für das „Passauer Bistumsblatt“. Als klärungsbedürftige Kernfrage bezeichnet der Passauer Bischof die „Neuheit“, wie die geplante Handreichung den Begriff der „schweren Notlage“ deute, in der sich ein nichtkatholischer Gläubiger befinden müsse, um die Sakramente empfangen zu können. Bisher sei darunter nur die Todesgefahr verstanden worden.

Der von der Deutschen Bischofskonferenz getroffene Beschluss sei problematisch, schrieb Oster. Was die Bischofskonferenz als Ausnahme im Einzelfall sehe - also die Zulassung eines protestantischen Ehepartners zur Kommunion -, werde öffentlich vielfach als generelle Freigabe interpretiert. Hier sei die Frage, ob man damit nicht einer Banalisierung der Eucharistie Vorschub leiste.

Handreichung der DBK keine Lehrentscheidung

Der Augsburger Bischof Konrad Zdarsa sagte der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur KNA, er persönlich habe „die große Sorge“, dass die geplante - bisher nicht veröffentlichte - pastorale Handreichung der DBK „von der Öffentlichkeit als Lehrentscheidung missverstanden werden könnte“.

Der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki hatte am Wochenende im Kölner domradio zu mehr Gelassenheit aufgerufen. In der Bischofskonferenz sei über „eine wichtige Frage“ gesprochen worden. Dabei sei man unterschiedlicher Meinung gewesen, „ob wir Lösungen finden können, die pastoral wichtig sind und die wir als deutsche Teilkirche treffen können oder ob es nicht wichtig ist und richtig wäre, eine solche Lösung mit dem Blick auf die Gesamtheit der Universalkirche anzugehen“.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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