Moscheen: IGGÖ kritisiert Zeitpunkt der Schließung

Der Vizepräsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, Esad Memic, hat die Ausweisung von in der Türkei ausgebildeten Imamen sowie den Zeitpunkt der Moscheenschließungen im Ramadan kritisiert.

Memic kritisierte im „Ö1“-Mittagsjournal im Vorfeld der Tagung des obersten Rats der IGGÖ Samstagmittag, dass die Regierung die Moscheenschließungen und Ausweisung von Imamen ausgerechnet im Fastenmonat Ramadan vollziehe. Die Schließung von Moscheen eine Woche vor dem Fastenbrechen am Ende des Ramadans und wenige Stunden vor dem Freitagsgebet sei ein „Affront“ gegen die Muslime in Österreich, zitierte „Ö1“ aus einer schriftlichen Stellungnahme.

Kärntner Einrichtung „keine wirkliche Moschee“

In einer früheren Version des Artikels stand hier fälschlicherweise, Memic habe mit der Schließung der „Arabischen Kultusgemeinde“ und deren sechs Gebetsräumen kein Problem. Der Verein sei nicht Teil der Glaubensgemeinschaft, es handle sich um keine wirklichen Moscheen und private Moscheen sollten geschlossen werden.

Memic bezog sich in seiner Stellungnahme allerdings nur auf eine Einrichtung in Kärnten, die „wenige Personen“ umfasse und „nie unter dem Dach der Glaubensgemeinschaft stand, geschweige den Teil einer Kultusgemeinde bildete“, wie Memic in einer schriftlichen Stellungnahme erklärte. „Meine Äußerungen bezogen sich ausschließlich auf diese und nicht etwa auf die Arabische Kultusgemeinde.“

Blümel weist Kritik zurück

Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) wies ebenfalls im „Ö1“-Mittagsjournal die Kritik, dass die Regierung dem türkischen Präsident Recep Tayyip Erdogan in die Hände spiele, zurück. Die Vollziehung der österreichischen Gesetze habe nichts mit den türkischen Wahlen zu tun. Die österreichische Regierung richte sich nicht nach Erdogan. Man habe das jetzt kommuniziert, weil man nach der Entscheidung des Kultusamtes keine Zeit verstreichen lassen wollte, so Blümel.

Moschee am Hubertusdamm in Wien-Floridsdorf

Kathbild/Franz Josef Rupprecht

Die Islamische Glaubensgemeinschaft kritisiert den Zeitpunkt der Maßnahmen im Ramadan

Verstöße gegen Islamgesetz

Sieben der 373 Moscheen sind nun wegen Verstoßes gegen das Islamgesetz zu schließen, gab die Bundesregierung am Freitag bekannt. Ausgestellt wurden zwei Bescheide, die jeweils an die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) und die Betreiber ging.

Der erste Bescheid ging neben der IGGÖ auch an den Betreiber der „Nizam-i Alem“ Moschee am Antonsplatz in Wien-Favoriten. Diese dürfte von einer Gruppe, die sich von den „Grauen Wölfen“ abgespalten hat, betrieben worden sein. Der zweite wurde der IGGÖ sowie der Arabischen Kultusgemeinde zugestellt, die aufgelöst werden muss. Zu letzterer zählen sechs Moscheen, eine davon ist die As-Sunnah-Moschee (VSC Kulturverein) in der Garbergasse in Wien-Mariahilf. Die weiteren betroffenen Häuser wurden mit Verweis auf die Amtsverschwiegenheit nicht genannt. Dem Vernehmen nach soll es sich um eine in Klagenfurt, zwei in Oberösterreich und drei in Wien handeln.

IGGÖ beantragte Überprüfung

Die IGGÖ soll aus formalen Gründen die Überprüfung der Arabischen Kultusgemeinde beim Kultusamt beantragt haben. Sie hätte nicht über die für eine Kultusgemeinde notwendige Mindestzahl von zehn Moscheen verfügt, so der Verdacht. Ein Antrag auf Auflösung sei jedoch nicht gestellt worden.

Dass eine Kultusgemeinde über mindestens zehn Moscheeeinrichtungen verfügen muss, sei der Verfassung der IGGÖ zu entnehmen, hieß es zur APA. Insgesamt umfasst die IGGÖ 28 Kultusgemeinden und 373 Moscheen in ganz Österreich. Bei einzelnen Moscheen, die keiner Kultusgemeinde angehören, handelt es sich um sogenannte Moscheegemeinden.

Betrieb muss sofort eingestellt werden

Nachdem es sich um Verwaltungsverfahren handelt, können diese beeinsprucht werden. Allerdings sind die Bescheide mit dem Zusatz versehen, dass eine aufschiebende Wirkung ausgeschlossen wird. Das heißt, mit der Übernahme des Bescheids sei der Betrieb sofort einzustellen. Sollte sich der Verein dem widersetzen, sehe das Vereinsgesetz Maßnahmen vor, die bis zu einer polizeilichen Zwangsmaßnahme führen können, indem etwa der Zugang versperrt wird.

Die Arabische Kultusgemeinde gibt an, rund 1.000 Mitglieder zu zählen, die etwa aus Ägypten oder Tschetschenien stammen. Die Kultusgemeinde war schon öfter Gegenstand der Berichterstattung, denn gegen den Vorsitzenden Hassan M. wird unter anderem wegen Förderungsmissbrauch in Zusammenhang mit Kindergartensubventionen ermittelt. Die Arabische Kultusgemeinde war außerdem innerhalb der IGGÖ eine der stärksten internen Kritiker der Türkisch Islamischen Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich - kurz ATIB.

religion.ORF.at/APA

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