Moscheen: Verwirrung um Wiedereröffnung

Laut einem Bericht des „Standard“ (Onlineausgabe) vom Mittwoch haben die früher von der Arabischen Kultusgemeinde betriebenen Gebetshäuser wieder offen, dies dementieren jedoch die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) und das Kultusamt.

Der IGGÖ lägen keine Ansuchen dazu vor, erklärte Präsident Ibrahim Olgun gegenüber der APA. Eine Sprecherin des Kultusamts sagte am Mittwoch gegenüber der APA, die per Bescheid geschlossenen Moscheen der Arabischen Kultusgemeinde blieben geschlossen. „Die Sachlage ist unverändert“.

„Sachlage unverändert“

Die Arabische Kultusgemeinde sei aufgelöst worden und dürfe keine Moschee betreiben. Derzeit würden alle möglichen rechtlichen Schritte geprüft und in Folge die entsprechenden Maßnahmen gesetzt, hieß es weiters seitens des im Bundeskanzleramt angesiedelten Kultusamts.

Die österreichische Bundesregierung hatte Anfang Juni die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde mit sechs Moscheen bekannt gegeben. In den behördlichen Bescheiden zur Auflösung wurden als Gründe formale Fehler angeführt.

Gang zum Verwaltungsgerichtshof geplant

Am Mittwoch erklärte Zikri Gabal, Vorsitzender der Arabischen Kultusgemeinde, im „Standard“, dass sein Anwalt eine Beschwerde ausgearbeitet hat: „Wir schließen unsere Moschee nur, wenn der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid bestätigt.“ Selbst wenn die Kultusgemeinde aufgelöst bliebe, können die Gebetshäuser als Moscheegemeinden angemeldet werden. Hierfür brauche es nur die Zustimmung der IGGÖ.

Dies ist an sich korrekt, allerdings sind der IGGÖ keine derartigen Ansuchen bekannt. Präsident Olgun kann diese Informationen daher nicht nachvollziehen: „Bis heute sind bei uns keine Anträge dieser sechs Moscheen eingelangt.“ Sollten Anträge an die IGGÖ übermittelt werden, werden sie überprüft, erklärte Olgun.

IGGÖ prüft Schließungen

Derzeit werden alle von der Schließung betroffenen Moscheen von der IGGÖ geprüft. Wie sich herausgestellt hat, handelt es sich nicht bei allen um eine richtige Moschee. So sei an einer Adresse etwa ein Kaffeehaus vorgefunden worden, an einer anderen ein Blumengeschäft.

„Das ist das erste Ergebnis der Ermittlungen. Klar ist, wenn eine Moschee oder ein Imam radikale Inhalte verbreiten, hat das keinen Platz bei uns.“ Sollte die Wiedereröffnung nicht von der IGGÖ zugesagt und an das Kultusamt weitergeleitet werden, könne nicht wiedereröffnet werden. Dies wäre „gesetzlich nicht in Ordnung“.

Radikaler Prediger im Visier

Gefragt nach den Bescheiden des Kultusamts, die bei der IGGÖ eingelangt sind, erklärte Olgun, dass das Schreiben bezüglich der Arabischen Kultusgemeinde die Auflösung vorsieht. Darin angeführt seien vor allem formale Punkte. Ein inhaltlicher Kritikpunkt werde an der As-Sunnah-Moschee in Wien-Mariahilf geübt - der dortige Imam soll radikal gepredigt haben, so Olgun. Die IGGÖ habe daraufhin beim Kultusamt um weitere Information gebeten.

Imame und Moscheen seien verpflichtete, die österreichischen Gesetze einzuhalten, so Olgun, angesprochen auf die Auslandsfinanzierung von Imamen. Der türkisch-islamische Kulturverein ATIB - Olgun selbst zählt zu dieser Fraktion - beschäftige in Österreich über 60 Imame und bemühe sich, dass diese im Inland finanziert werden: „Ich denke, dass sie das baldigst umsetzen.“ Er bitte jedoch, dass man den großen Vereinen etwas mehr Zeit einräumt.

religion.ORF.at/APA

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