Kirchlicher Verein für dritten Geschlechtseintrag

Als erste kirchliche Einrichtung hat die katholische Organisation plan:g Partnerschaft für globale Gesundheit den dritten Geschlechtseintrag begrüßt. Dieser war Ende Juni vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschlossen worden.

Künftig soll es in offiziellen Dokumenten neben „weiblich“ und „männlich“ die Möglichkeit zu einem weiteren Geschlechtseintrag geben. Diese dritte Option gilt in erster Linie intersexuellen Menschen mit sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechtsmerkmalen. In Österreich betrifft das bis zu 1,7 Prozent der Bevölkerung - das entspricht ungefähr 1.500 Neugeborenen pro Jahr.

Hinweis

Die katholische Organisation plan:g engagiert sich seit 1958 für das Menschenrecht auf Gesundheit.

Wie die beiden Theologen Ulrich Körtner und Gerhard Marschütz in einem Interview für die Ö1-Sendereihe „Praxis - Religion und Gesellschaft“ feststellten, gab es bisher (Stand: 25. Juli 2018) keine Reaktionen vonseiten der Kirche. Plan:g begrüßte in einer Aussendung die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes: „Intersexuelle Personen haben das Recht auf eine adäquate Bezeichung im Personenstandsregister.“

Eine Regenbogenfahne

APA/dpa/Daniel Reinhardt

Auch die Kirchen werden sich nach Ansicht von Theologen mit dem Thema Intersexualität befassen müssen

„Intersex ist keine Diagnose“

Wenn eine Person weibliche sowie auch männliche Geschlechtsmerkmale aufweist, spricht man von Intergeschlechtlichkeit bzw. Intersexualität. Das bedeutet, dass es genetische, anatomische und/oder hormonelle Ausprägungen gibt, die den Erwartungen nicht entsprechen. Diese Ausprägungen werden in Folge oft als Krankheit interpretiert und die Menschen mit Medikamenten behandelt.

Nicht immer ist Intergeschlechtlichkeit schon bei der Geburt feststellbar. In den meisten Fällen zeigt und entwickelt sie sich erst in der Pubertät oder sogar später. plan:g betonte, dass Intersexualität weder eine Störung noch eine Krankheit sei. „Intersex ist keine Diagnose“.

Umdenken in den Kirchen

Nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch kirchenrechtlich werde das Thema zum dritten Geschlechtseintrag relevant werden, ist Marschütz überzeugt. Nach katholischem Recht kann die Ehe nur zwischen einer Frau und einem Mann geschlossen werden. Die Priesterweihe ist überhaupt nur Männern vorbehalten. Daher sei ein Umdenken nötig.

Auch für die evangelischen Kirchen, wo seit einigen Jahrzehnten auch Frauen im Pfarramt tätig sind, sieht der evangelische Theologe Körtner keinen Grund dafür, warum intersexuelle Personen vom Pfarramt ausgeschlossen werden sollten.

Neuer Blick auf die Schöpfung

Nach der niederländischen Theologin Mariecke van den Berg lässt sich das auch in der Bibel begründen, wie sie in einem Interview mit der „Praxis“ betonte: „Man könnte den Schöpfungsbericht auch so lesen: Da ist ein Mensch, Adam, von dem noch gar nicht feststeht, ob er ein Geschlecht hat. Der nur Mensch ist, nicht Mann oder Frau. Dann würde das erste menschliche Wesen eine Person sein, die nicht auf ein Geschlecht festgelegt ist.“

Auch plan:g-Geschäftsführer Matthias Wittrock äußerte sich dazu positiv: „Die Schöpfung hat offensichtlich Platz für ein drittes Geschlecht. Das Problem ist nicht die Intersexualität, sondern ein verstellter Blick auf die Schöpfung.“

Adriana Thunhart, für religion.ORF.at

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