SOS Mitmensch: Faktencheck zu Religionsfreiheit

Ist Österreich ein säkularer Staat? Wodurch kann Religionsfreiheit eingeschränkt werden? Was nutzt sie Atheistinnen und Atheisten? Die NGO SOS Mitmensch gibt nun in zwölf Fragen und Antworten einen Einblick in das immer wieder aktuelle Thema Religionsfreiheit.

„Religionsfreiheit ist als Grundrecht in der österreichischen Verfassung festgeschrieben. Doch die politischen Rufe nach Einschränkungen der Freiheit der individuellen Religionsausübung werden immer häufiger und lauter“, schreibt die Menschenrechtsorganisation in einer Aussendung am Dienstag. Mit Hilfe von Experten arbeitete die NGO deshalb ein Themenpaket aus, das Interessierte über grundlegende Fakten zu Religionsfreiheit informiert.

„Oft erkennen wir den Wert wichtiger Rechte und Freiheiten erst, wenn wir sie verloren haben. Daher möchten wir mit unserem Fragen-und-Antworten-Papier Bewusstsein für ein Grundrecht erzeugen, das immer öfter angegriffen wird, die Religionsfreiheit. Dieses Grundrecht schützt sowohl Mehrheiten als auch Minderheiten und trägt viel zu einem freien und friedlichen Miteinander bei“, erklärt Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch, in der Aussendung, die Hintergründe für die Initiative. Stellungnahmen von Experten wie Verfassungsjurist Theo Öhlinger sowie Historiker Karl Vocelka flossen in das Themenpaket ein.

Religionsfreiheit beendete „grausame Verfolgung“

Öhlinger verweist in seiner Stellungnahme etwa darauf, dass die Religionsfreiheit „am Beginn der Idee der Menschenrechte steht“. Er betonte, dass damit „die grausamen Verfolgungen von Andersgläubigen in Europa endeten, die dem heutigen IS in nichts nachstanden“.

Religionsfreiheit sei Voraussetzung dafür, dass ein Mensch sein Leben nach seinen innersten Überzeugungen gestalten dürfe, so Öhlinger. „Nur ein Staat, der diesen Freiraum des Einzelnen akzeptiert - dazu gehört selbstverständlich auch das Recht, keine religiöse Überzeugung zu haben -, ermöglicht die freie geistig-seelische Entfaltung des Individuums“, wie der Verfassungsjurist erklärt.

Religionsfreiheit „nicht unumschränkt“

Die Religionsfreiheit gelte allerdings „nicht unumschränkt“, so Öhlinger: „Religionsfreiheit setzt nicht nur Toleranz des Staates, sondern auch wechselseitige Toleranz der Menschen voraus. Darin findet die Religionsfreiheit ihre Grenzen. Ein Fundamentalismus, der andere Anschauungen nicht akzeptiert und respektiert, wird durch das Grundrecht aller Menschen auf Religionsfreiheit nicht mehr verfassungsrechtlich geschützt.“

Auch der Historiker Karl Vocelka gab gegenüber SOS Mitmensch eine Stellungnahme zum Thema Religionsfreiheit ab, Religionsfreiheit sei ein wesentlicher Teil der Menschenrechte, die sich seit dem 18. Jahrhundert entwickelten. Die Aufnahme in die Verfassung sei in Österreich nicht zuletzt deshalb wichtig, weil vom beginnenden 17. bis zum 18. Jahrhundert, in der Zeit der Gegenreformation, keine konfessionelle Toleranz herrschte, die sich erst – beginnend mit Joseph II. – langsam durchsetzte, so Vocelka.

Wesentlich auch für Atheistinnen und Atheisten

„Wenn in einem Staat keine Religionsfreiheit garantiert wäre, würde ein wesentlicher Bestandteil der Menschenrechte fehlen. Auch für Menschen wie mich, die keiner Konfession angehören und atheistisch sind, ist Religionsfreiheit damit ein wesentlicher Punkt unseres Verständnisses von Freiheit“, erklärt der Historiker.

religion.ORF.at

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