Spaghettimonster-Kirche: Kein Passfoto mit Nudelsieb
Die Anhängerin hatte sich auf Fotos für offizielle Dokumente mit einem Sieb präsentieren wollen. Die "Spaghettimonster-Kirche" repräsentiere keine anerkannte Religion, urteilte der Raad van State in Den Haag. Daher könne der Parodisten-Verein keine Ausnahme von der Regel beanspruchen, dass auf Passfotos der Kopf unbedeckt sein muss.
APA/Georg Huchmuth
Fotos mit Nudelsieb auf dem Haupt abgelehnt
Geklagt hatte Mienke de Wilde aus Nijmegen, die nach eigenem Bekunden „Pastafarianerin“ ist - also Anhängerin der 2005 von einem Amerikaner gegründeten Satire-Kirche.
Sie hatte für ihren Ausweis und ihre Fahrerlaubnis Fotos mit einem Nudelsieb auf dem Haupt eingereicht, die von der zuständigen Behörde abgelehnt worden waren. Daraufhin klagte De Wilde vor dem höchsten Gerichtshof der Niederlande.
Auch in anderen Staaten, darunter in Deutschland, haben Anhänger der "Spaghettimonster-Kirche" solche Prozesse bereits verloren. 2015 entschied das Verwaltungsgericht Potsdam, dass einem "Pastafarianer" zu Recht ein Personalausweis mit einem Passbild mit Piratenkopfbedeckung verweigert worden sei.
religion.ORF.at/dpa