„Ehe für alle“: Katholische Verbände üben Kritik

Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) hat sich „überrascht und enttäuscht“ gezeigt, dass Justizminister Josef Moser (ÖVP) eine Öffnung sowohl der Ehe als auch der eingetragenen Partnerschaft für alle vorgeschlagen hat.

Moser hatte angekündigt, Ehe und eingetragene Partnerschaft für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare zugänglich zu machen. Diese Stellungnahme „ist hoffentlich nicht das letzte Wort“, verwies AKV-Präsident Kukacka auf relativierende Äußerungen sowohl von ÖVP-Klubobmann August Wöginger als auch von Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal, wie die Regierung die Vorgabe des Verfassungsgerichtshofes umzusetzen gedenkt.

„Wahlversprechen nicht beiseite wischen“

Die Äußerung Mosers könne deshalb „nur der Anfang und nicht der Schlusspunkt der Diskussion“ sein, so Kukacka in einer Aussendung am Mittwoch. Der Hintergrund: Der VfGH trug mit seinem Erkenntnis vom Dezember 2017 dem Umstand Rechnung, dass es durch die bisherige Begrenzung der eingetragenen Partnerschaft auf gleichgeschlechtliche Paare zu Diskriminierungen aufgrund eines „Zwangsoutings“ kommen könnte. Dem Nationalrat räumte das Höchstgericht eine Neuformulierung des entsprechenden Gesetzes bis Jahresende ein.

die AKV schrieb dazu, dass die Bedenken des VfGH allein schon durch die Öffnung der eingetragenen Partnerschaft für alle Geschlechter begegnet werden könnte. Kukacka erinnerte daran, dass sich die Regierungsparteien im Wahlkampf zu einem Nein zur „Ehe für alle“ bekannten. Es könne erwartet werden, „dass dieses Wahlversprechen nicht beiseite gewischt wird“, sofern das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eine andere Regelung als die vom Justizminister vorgeschlagene zulässt.

„Keine Verpflichtung“

Kukacka argumentierte auch mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der 2014 die Ehe als Verbindung von Mann und Frau bestätigt und festgestellt habe, kein Staat sei verpflichtet, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Dem Recht von gleichgeschlechtlichen Paaren auf ein Privat- und Familienleben werde mit der Möglichkeit entsprochen, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen.

Eine „rechtliche Nivellierung“ des Ehebegriffs, der einem tief verwurzelten sozialen und kulturellen Verständnis entspreche, scheine nach Überzeugung des AKV-Präsidenten daher nicht erforderlich. Vielmehr solle die Ehe als alleinige Verbindung von Mann und Frau bewahrt werden und parallel zur eingetragenen Partnerschaft erhalten bleiben. Keine andere Verbindung als eine so verstandene Ehe sei besser geeignet, Kinder hervorzubringen, aufzuziehen und die Generationenfolge zu sichern, schloss Kukacka.

Familienverband warnt vor Leihmutterschaft

Befürchtungen in diese Richtung äußerte am Dienstag auch der Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreich (KFÖ), Alfred Trendl, gegenüber Kathpress. Wenn zwei homosexuelle Männer eine Ehe - bisher als offen für die Weitergabe des Lebens definiert - eingehen, könnte der nächste Liberalisierungsschritt sein, diesen die Möglichkeit der leiblichen Elternschaft einzuräumen. Das wäre aber nur durch eine für Frauen und Kinder höchst problematische Leihmutterschaft denkbar, die zurecht verboten sei, so Trendl.

Dass die bisher gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehaltene eingetragene Partnerschaft eine Diskriminierung durch das damit verbundene „Zwangsouting“ schwuler bzw. lesbischer Paare bedeutet, könne er nachvollziehen, so Trendl. Auch ihm sei, wie dem VfGH in seinem Erkenntnis zur eingetragenen Partnerschaft wichtig, dass diese Gruppe nicht diskriminiert wird. Er verwies dazu jedoch auf Rechtsexperten, die meinen, das wäre auch mit einer Öffnung der eingetragenen Partnerschaft auch für heterosexuelle Paare zu erreichen.

Wenn die Ehe Mann und Frau vorbehalten bliebe, würde das den Widerspruch zwischen dem VfGH-Entscheid und der bisherigen Legislative in Österreich ausräumen, so Trendl. Laut dem geltenden Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist die Ehe als Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts definiert, die u. a. ihren Willen bekunden, Kinder zu zeugen und sie zu erziehen. Diese Frage der Weitergabe des Lebens, die Schaffung eines gesetzlich geschützten Rahmens für Kinder, hat der VfGH offen gelassen. Für den Familienverband sei genau diese Frage zentral.

religion.ORF.at/KAP

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