Caritas-Direktor: Gesetzeshärte konträr zu Werten

Scharfe Kritik hat der steirische Caritas-Direktor Herbert Beiglböck an der von der Regierung forcierten Abschiebepraxis geübt, die weder für Asylwerber in Ausbildung noch für solche Ausnahmen vorsieht, die pflegebedürftige Angehörige zurücklassen müssen.

Das sei eine „Härte, die aus humanitärer Sicht nicht nachzuvollziehen ist“, und die auch wirtschaftlich keinen Sinn mache, schrieb Beiglböck in einem Gastkommentar für die „Kleine Zeitung“ (Freitag-Ausgabe). „Hier stehen Gesetzeshärte und christliche Werte im Gegensatz zueinander.“

Der Grazer Caritas-Direktor Herbert Beiglböck

Jungwirth

Der steirische Caritas-Direktor Herbert Beiglböck sieht in der derzeitigen Asylpolitik Grundprinzipien missachtet.

Der Caritas-Direktor erinnerte daran, dass sich Bundeskanzler Sebastian Kurz im ORF-„Sommergespräch“ zur christlich-sozialen „Säule“ der Volkspartei bekannte. „Was wir als soziale Organisation der katholischen Kirche an verschiedenen Stellen erleben, ist aber etwas anderes“, hielt Beiglböck dem entgegen.

Solidarität mit Schwächeren nicht spürbar

Mindestens drei der vier Grundprinzipien würden in der Asylpolitik derzeit missachtet: Nicht das Wohl der einzelnen Person stehe im Mittelpunkt, sondern es werde nur das Gesetz zur Anwendung gebracht; die Verpflichtung zu Solidarität mit den Schwächeren sei nicht spürbar; schließlich werde auch das Gemeinwohl geschädigt, wie übereinstimmende Positionen aus der Wirtschaft verdeutlichten.

„Mir ist bewusst, dass man weder mit der Bergpredigt noch mit der katholischen Soziallehre allein Tagespolitik gestalten kann“, räumte Beiglböck ein. „Aber ganz ohne diesen Geist und ohne Respekt vor den Grundsätzen christlicher Staatsphilosophie wird Politik unmenschlich und unbarmherzig.“

„Vertretbare menschliche Lösungen suchen“

Politik stehe immer in der Spannung zwischen Ideal und Notwendigkeit, schrieb der Caritas-Direktor. Dennoch müsse „zumindest erkennbar bleiben, dass wir mit den Schwachen mitfühlen und mit aller Kraft vertretbare menschliche Lösungen suchen“.

Beiglböck hatte sich bereits im August über die Abschiebung einer 67-jährigen Armenierin öffentlich empört, die in Graz ihren an multipler Sklerose erkrankten Sohn gepflegt hatte. Der Mann, der im Rollstuhl sitzt und weder selbstständig essen noch für die Körperhygiene sorgen kann, ist wegen aufschiebender Wirkung trotz negativen Bescheids im Land geblieben - jedoch ohne seine pflegende Mutter.

religion.ORF.at/KAP

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