EuGH-Gutachten: Biosiegel bei Schächtungen möglich

Das europäische Gütezeichen „ökologischer/biologischer Landbau“ kann nach Ansicht eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch dann vergeben werden, wenn Fleisch von rituell ohne vorherige Betäubung geschlachteten Tieren stammt.

Dafür sprach sich Generalanwalt Nils Wahl am Donnerstag in einem Verfahren aus, in dem ein französischer Verband eine solche Kennzeichnung für als „halal“ beworbene faschierte Laibchen verbieten lassen will. (Az. C - 497/17) Der Verband verlangte ein Verbot für Fleischprodukte, die von Tieren stammen, die ohne vorherige Betäubung geschlachtet wurden. Die zuständige französische Behörde lehnte dies ab. Ein Verwaltungsgericht legte im Berufungsverfahren die Frage dem EuGH vor.

Garantie für Koscher- und Halalprodukte

Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl verbieten die entsprechenden EU-Verordnungen nicht die Vergabe des Gütezeichens „ökologischer/biologischer Landbau“ an Produkte, die von Tieren aus ritueller Schlachtung ohne Betäubung stammen. Eine solche Unvereinbarkeit würde den Käuferinnen und Käufern von halal-Produkten oder auch koscheren Lebensmitteln Garantien verwehren, die das Gütezeichen biete.

Es gelte zwar der Grundsatz der Schlachtung nach Betäubung, erklärte Wahl. Jedoch sei eine Ausnahme für die rituelle Schlachtung von Tieren ohne Betäubung vorgesehen, wenn eine Begrenzung des Leidens der Tiere sichergestellt werde. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof aber der Ansicht seiner Experten.

Schächten - Tradition aus dem Judentum

Schächten bezeichnet die aus der jüdischen Tradition kommende Schlachtmethode, die später auch vom Islam übernommen wurde. Dabei wird einem Tier mit einem sehr scharfen Messer, mit einem einzigen schnellen Schnitt die Halsschlagader, die Speise- und die Luftröhre durchtrennt.

Religionsverteter verweisen immer wieder darauf, dass das Schächten mehr sei als das bloße Schlachten. Dem zugrundeliegenden Konzept zufolge sollen Tiere im Judentum und im Islam nicht leiden. Sie sollen gesund aufwachsen, keine langen Transporte zum Schächten haben und vor der Schlachtung noch in Ruhe fressen und trinken können. Auch sollen sie getrennt von den anderen Tieren bleiben, also die vorige Schächtung nicht miterleben müssen. In Österreich muss nach dem Schnitt betäubt werden. Eine vorherige Betäubung wäre religiös unzulässig, weil das Tier dann nicht mehr unversehrt und unbeschädigt wäre.

religion.ORF.at/APA/AFP

Mehr dazu:

Link: