CH: Kanton St. Gallen für Verhüllungsverbot

Als zweiter Schweizer Kanton hat St. Gallen in einem Referendum für ein Verbot muslimischer Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit gestimmt. Die Bewohner des Kantons im Nordosten der Schweiz stimmten mit einer Mehrheit von knapp 67 Prozent für das Burka-Verbot.

Damit wird St. Gallen der zweite Kanton nach dem Tessin, der Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit verbietet. Voraussichtlich im kommenden Jahr sollen die Bürger der gesamten Schweiz über ein landesweites Burka-Verbot abstimmen.

Damit soll die Verschleierung muslimischer Frauen verhindert werden. Die Kantonsregierung hatte ein Verbot der Verhüllung beschlossen, wenn diese „die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet“.

Verhüllungsverbot im Tessin

Landesweit entscheiden die Schweizer über mehr umwelt- und tierfreundlich produzierte Lebensmittel, faire Preise und Bezahlung für Bauern und Bundesunterstützung für Fahrradwege.

Der Kanton Tessin im Süden hat als erster in der Schweiz seit 2016 ein Verhüllungsverbot. Es zielte eigentlich darauf ab, bei muslimischen Frauen die Vollverschleierung, die Burka, oder den Gesichtsschleier, den Niqab, zu verbieten. Nach Angaben der Behörden gab es dort in den ersten zwei Jahren aber weniger als 50 Fälle, und in 90 Prozent verstießen vermummte Fußballfans gegen das Gesetz.

Landesweite Abstimmung möglich

Eventuell kommt es demnächst auch zu einer landesweiten Abstimmung zu dem Thema. Rechte Politiker haben 2017 genügend Unterschriften für ihre Initiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ eingereicht. 

Sie hatten 2009 per Volksabstimmung schon durchgesetzt, dass an Moscheen keine neuen Minarette gebaut werden dürfen. Von den Türmen aus werden Muslime traditionell fünf Mal am Tag zum Gebet gerufen.

religion.ORF.at/dpa