Erzbischof: Missbrauch muss Exkommunikation heißen

Der katholische Erzbischof von Johannesburg, Buti Tlhagale, fordert einen generellen Ausschluss aus der Kirche für Priester, die in Missbrauchsfälle mit Minderjährigen involviert sind. Das katholische Kirchenrecht hat eine solche Regelung einmal enthalten.

Laut der südafrikanischen Zeitung „Times Select“ (Dienstag-Ausgabe) kritisiert Tlhagale, dass auf Hilfe zur Abtreibung oder den Bruch des Zölibats die Exkommunikation stehe, nicht jedoch auf Missbrauch. Das Kirchenrecht müsse entsprechend geändert werden.

Laut Bericht äußerte sich Tlhagale bei der Weihe von vier Priestern in Johannesburg. Dabei habe er vor allem Selbstkritik geübt. „Wir Priester erheben den Anspruch, ein zweiter Christus zu sein. Wir haben die Latte sehr hoch gelegt, aber versagen erbärmlich, wenn es darum geht, diesem moralischen Idealbild gerecht zu werden.“ Dieses Versagen sei Grund für die „strenge und unbarmherzige Kritik“, in der die katholische Kirche derzeit weltweit stehe.

Südafrikas Kirche setzt auf Prävention

Zu Monatsbeginn hatten Südafrikas katholische Bischofskonferenz und die anglikanische Kirche angekündigt, verstärkt gegen Missbrauch durch Kirchenpersonal vorgehen zu wollen. So sollen Priesteramtskandidaten vor ihrer Zulassung ein sauberes Führungszeugnis vorlegen und sich einer psychologischen Begutachtung unterziehen.

In Fällen von sexuellem, physischem oder emotionalem Missbrauch durch Kirchenmitarbeiter werde man bereitwillig mit der Polizei zusammenarbeiten, betonte der Bischofskonferenz-Vorsitzende, Erzbischof Stephen Brislin.

Exkommunikation: Passus gestrichen

Kürzlich hatte auch der international anerkannte Kirchenrechtler Peter Landau eine automatische Exkommunikation für des sexuellen Missbrauchs überführte Geistliche gefordert. Das katholische Kirchenrecht in der Fassung von 1917 habe dies enthalten, schrieb er in der „Süddeutsche Zeitung“. In der heute gültigen Fassung von 1983 sei dieser Passus allerdings gestrichen. Landau zitiert aus der Kirchenrechtsfassung von 1917: „Hat sich ein Kleriker mit Minderjährigen unter 16 Jahren schwer versündigt, ... dann soll er suspendiert, als infam erklärt, jedes Amtes, jedes Benefiziums, jeder Dignität und überhaupt jeder Anstellung enthoben und in schweren Fällen mit Absetzung bestraft werden.“

Der Formulierungsvorschlag des Kirchenrechtlers für das aktuelle kirchliche Gesetzbuch: „Wer einen Minderjährigen durch ein Sittlichkeitsverbrechen verletzt, unterliegt der mit der Tat bereits eintretenden Exkommunikation.“ Mit einer solchen Gesetzesänderung, so Landau, könnte die Kirche „verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen“.

religion.ORF.at/KAP

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