EuGH: Italien muss Steuern von Kirchen nachfordern

Italien muss möglicherweise eine nicht erhobene Immobiliensteuer für kirchliche Einrichtungen nachträglich einziehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte am Dienstag eine Entscheidung der EU-Kommission vom Dezember 2012, davon abzusehen, für nichtig.

Da die Kommission in der Steuerbefreiung eine rechtswidrige staatliche Beihilfe erkannt habe, sei eine Rückforderung eine logische und normale Folge, hieß es in der Pressemitteilung zum Urteil der Luxemburger Richter. Die Kommission hätte deren Möglichkeit prüfen müssen. Die katholische Kirche in Italien lobte das Urteil.

Klage wegen Wettbewerbsnachteils

Bei dem Streit geht es um die Anwendung einer kommunalen Immobiliensteuer auf nichtgewerbliche Institutionen, die in ihren Gebäuden beispielsweise Schulen oder Herbergsbetriebe unterhalten. Gegen eine Steuerbefreiung geklagt hatten eine private Montessori-Schule und der Eigentümer einer Pension, die sich durch diese Praxis in einen Wettbewerbsnachteil versetzt sahen.

Beschluss von 2012: „Absolut unmöglich“

In ihrem Beschluss von 2012 wertete die EU-Kommission die Steuerbefreiung als unzulässige staatliche Beihilfe, sah aber von einer Rückforderung ab, da diese „absolut unmöglich“ sei. Hierzu stellte der Europäische Gerichtshof nun fest, der Verweis auf die Unmöglichkeit, aus italienischen Kataster- und Steuerdatenbanken die nötigen Informationen zu gewinnen, reiche nicht aus. Die Kommission hätte prüfen müssen, ob es andere Wege gebe, eine wenigstens teilweise Rückforderung umzusetzen.

Zugleich bestätigte das Luxemburger Gericht die Auffassung der EU-Kommission, eine Steuerbefreiung für Einrichtungen, in denen eine unentgeltliche Lehrtätigkeit erfolge, könne nicht als staatliche Beihilfe angesehen werden.

Die Italienische Bischofskonferenz (CEI) begrüßte diese Entscheidung. Zugleich betonte die Bischofskonferenz, die Kirche habe in der Vergangenheit wiederholt erklärt, dass, wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübe, „ohne Ausnahme und ohne Rabatte“ Abgaben zahlen müsse. Eine andere Sichtweise würde etliche soziale Dienstleistungen in Misskredit bringen, so der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Bischof Stefano Russo, in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung.

religion.ORF.at/KAP

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