Vatikan unterstützt UNO-Migrationspakt

Der Vatikan hat seine Unterstützung für den Migrationspakt der Vereinten Nationen (UNO) bekräftigt. Daher schmerze es „festzustellen, dass einige Länder sich aus dieser Diskussion zurückziehen“.

Das sagte Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin in einem Vortrag am Donnerstagabend in Rom. Zuletzt hatten neben den USA auch Österreich und die Tschechische Republik erklärt, sie wollten sich dem für Dezember geplanten UNO-Abkommen nicht anschließen. Polen erwägt dies ebenfalls.

In seinem Beitrag über Menschenrechte und die katholische Kirche verteidigte Parolin den Einsatz des Vatikans für eine offene Flüchtlings- und Migrationspolitik. Diese müsse aber begleitet werden von einer klugen Integrationspolitik, die den Fähigkeiten der jeweiligen Aufnahmeländer entspreche.

Vatikan-Staatssekretär Pietro Parolin

Reuters/Tony Gentile

Pietro Parolin

„Politik hat Rolle als Vermittlerin aufgegeben“

Leider habe vielerorts die Politik ihre Rolle als Vermittlerin aufgegeben. Stattdessen „gibt sie der unklugen Versuchung eines einfachen Konsenses nach und setzt auf angestammte Ängste der Bevölkerung“, so Parolin. Er äußerte sich zur Eröffnung eines internationalen Symposiums der vatikanischen Stiftung Joseph Ratzinger/Benedikt XVI., die am Freitag zu Ende ging.

In seinem Vortrag erläuterte der Chefdiplomat des Papstes die Menschenrechtspolitik des Heiligen Stuhls. Zu deren Grundsätzen gehöre zum einen die Universalität der Menschenrechte, die für jeden, überall und immer gelten - ohne Ausnahme. Durch die Entwicklung zahlreicher weiterer Individualrechte drohe hingegen ein „Kurzschluss“ von Rechten, der „aus universalen und objektiven Rechten individuell-subjektive“ mache.

Kirche als Verteidigerin der Menschenrechte

Menschenrechte verlangten ein ganzheitliches Menschenbild. Sonst führe die Individualisierung von Rechten dazu, dass jeder zum Maßstab nur seines eigenen Handelns werde und so einer „Globalisierung der Gleichgültigkeit“ den Weg mit bereite.

Weiterhin unterstrich Parolin das Grundrecht auf Leben von Beginn an bis zu seinem natürlichen Ende und verteidigte den Einsatz des Papstes zur Abschaffung der Todesstrafe. Ein weiterer Schwerpunkt vatikanischer Menschenrechtspolitik sei das Bestehen auf Gewissens-und Religionsfreiheit für alle Bürger eines Gemeinwesens im privaten wie öffentlichen Raum.

Zu Beginn hatte Parolin eingeräumt, dass die katholische Kirche sich zunächst von einer Gegnerin der Menschen- und Bürgerrechte der Französischen Revolution (1789) über die erste päpstliche Sozialenzyklika von 1891 und das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) zu einer Verteidigerin von Menschenrechten entwickelt habe.

religion.ORF.at/KAP

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