Kopftuch-Urteil: Entschädigung für Lehrer-Bewerberin
Das Landesarbeitsgericht sprach der Frau am Dienstag eineinhalb Monatsgehälter zu, das sind nach Angaben eines Sprechers 5.159 Euro. Sie sei aufgrund ihrer Religion benachteiligt worden.
Gleichwohl stellte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz, das Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern allgemeinbildender Schulen das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke im Dienst untersagt, nicht in Frage. Es sei verfassungskonform auslegbar.
APA/dpa/Sebastian Gollnow
Berufung angekündigt
Im konkreten Einzelfall sei allerdings keine Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität durch das Kopftuch erkennbar gewesen, so das Gericht. Die Vorinstanz hatte die Klage der Frau noch unter Berufung auf das Neutralitätsgesetz abgewiesen. Berlin will gegen das Urteil Revision vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen, wie die Anwältin des Landes, Seyran Ates, ankündigte.
Die Klägerin hatte sich als sogenannte Quereinsteigerin für eine Stelle in einer Sekundarschule, einem Gymnasium oder einer Berufsschule beworben. Für die Berufsschule, für die das Neutralitätsgesetz im Unterschied zu allgemeinbildenden Schulen nicht gilt, wurde die Klägerin mit Verweis auf andere, besser geeignete Bewerber abgelehnt. Für die anderen Schultypen erhielt sie kein Angebot.
Nach Überzeugung des Gerichts ist dies als Diskriminierung aus religiösen Gründen zu werten. Denn im Bewerbungsgespräch sei es von Anfang an auch um ihr Kopftuch gegangen.
religion.ORF.at/dpa
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(religion.ORF.at; 24.5.2018) - Kopftuchregelungen in Europa im Vergleich
(religion.ORF:at; 5.4.2018)