Mindestsicherung: Caritas sieht „böse Überraschungen“
Der Gesetzesentwurf halte bei genauerer Betrachtung „böse Überraschungen“ bereit, heißt es in einer Aussendung der Caritas vom Sonntag. Die Caritas ruft die Abgeordneten und die sozialen Organisationen daher zu einer gewissenhaften Begutachtung des vorliegenden Gesetzesentwurfs zur Neuregelung der Mindestsicherung auf.
Zweifelhaft sei außerdem, ob der Entwurf angesichts einer über die Hintertür eingefügten Deckelung von Leistungen überhaupt verfassungskonform sei, zweifelt der Generalsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien, Klaus Schwertner, in einer Aussendung vom Sonntag an.
APA/ZB/Ralf Hirschberger
Zweifel an Verfassungskonformität
Konkret weist die Caritas etwa darauf hin, dass die im Vorfeld als Verbesserung für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher beworbenen Zuschläge sich bei genauer Betrachtung als nur optional darstellen: die Länder können sie einführen, müssen dies aber nicht. Gleiches gelte für die Zuschläge für Menschen mit Behinderung.
Außerdem sei - trotz Ablehnung einer Deckelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Fall der Regelung in Niederösterreich - im vorliegenden Entwurf ein Deckel enthalten: So soll dieser künftig auf alle Erwachsenen angewendet werden, die in einem Haushalt leben. Angesichts des VfGH-Urteils in Niederösterreich und weiterer Verfahren zu den Regelungen in Oberösterreich und dem Burgenland riskiere die Bundesregierung also „einen verfassungswidrigen Entwurf in die Begutachtung zu schicken“.
Dramatische Einschnitte für Familien
Dramatisch gestalten sich die Rechenbeispiele, die die Caritas auf Basis der Gesetzesvorlage durchgeführt hat: So werde eine Mindestsicherung beziehende Familie mit einem Kind in Wien künftig monatlich 241 Euro weniger zur Verfügung haben. Bei drei Kindern summiere sich der Verlust künftig auf 6.000 Euro pro Jahr, rechnet die Caritas vor.
In Wien, wo der Großteil der Mindestsicherungsbezieheneden lebt, wäre mit diesen Einschnitten nicht allein - „auch in anderen Bundesländern wird es bei der Umsetzung dieses Entwurfs zu zwingenden Verschlechterungen für Familien kommen“, so Schwertner. „Das gilt für Familien mit Fluchthintergrund genauso wie für kinderreiche Familien.“
religion.ORF.at/KAP
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