D: Missbrauchsstudie bisher ohne strafrechtliche Folgen

Die im September veröffentlichte Studie zum sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche in Deutschland hat bisher offenbar geringe strafrechtliche Relevanz.

In den 27 katholischen Diözesen des Landes seien sechs Staatsanwaltschaften der Studie unmittelbar nach Erscheinen selbst nachgegangen, fünf andere hätten darauf verwiesen, Missbrauchsfälle schon vor der Studie strafrechtlich aufgearbeitet zu haben, berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe).

Insgesamt hätten vier Staatsanwaltschaften seit Ende Oktober Ermittlungen gegen unbekannt aufgenommen, 20 Staatsanwaltschaften prüften eine bundesweit eingebrachte Anzeige deutscher Strafrechtsprofessoren. Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen habe es bisher nicht gegeben, so die Zeitung.

Ausmaß der Taten im Fokus

Experten hatten darauf hingewiesen, dass es in der Studie nicht um die strafrechtliche Verfolgung einzelner konkreter Fälle gegangen sei, sondern vor allem darum, das Ausmaß der Taten und mögliche Verbindungen zu kirchlichen Strukturen zu untersuchen. Da die Erfassung der Daten anonym erfolgte und viele Taten verjährt sind, sei die Studie für konkrete strafrechtliche Auswertungen nur sehr bedingt geeignet.

Unter anderen seien die Staatsanwaltschaften Würzburg, Osnabrück und Bamberg der Studie nachgegangen, heißt es weiter in der Zeitung. Sie hätten sogenannte Vorermittlungen eingeleitet, die Diözesen also aufgefordert, bekannte Fälle anzuzeigen und relevante Unterlagen zu übergeben. Solange kein konkreter „Anfangsverdacht“ besteht, sind nur „Vorermittlungen“ erlaubt.

Einiges schon vor Studie aufgearbeitet

Ermittlungsverfahren gegen unbekannt laufen demnach unter anderem in Görlitz, Köln und Passau. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim habe ermittelt, das Verfahren aber mangels weiterer Anhaltspunkte wieder eingestellt. Fünf Staatsanwaltschaften, darunter Aachen, Hildesheim und Ingolstadt, hätten darauf verwiesen, Missbrauchsfälle schon vor der Studie strafrechtlich aufgearbeitet zu haben.

Ein förmliches Ermittlungsverfahren, so die „Frankfurter Allgemeine“, habe bislang keine Staatsanwaltschaft eingeleitet. Auf Nachfrage sei erklärt worden, die Studie enthalte keine konkreten Hinweise. Ein förmliches Ermittlungsverfahren darf nur eröffnet werden, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ den Verdacht einer Straftat begründen.

Anzeige Ende Oktober

Ende Oktober hatte eine Gruppe deutscher Strafrechtsprofessoren Anzeige gegen unbekannt erstattet und sie bei Staatsanwaltschaften im Bezirk jeder Diözese eingereicht. Aus ihrer Sicht überschreiten die vorliegenden Anhaltspunkte „bei Weitem“ die Schwelle eines Anfangsverdachts.

Kritiker hatten der katholischen Kirche im Zusammenhang mit der Studie vorgeworfen, der Justiz keine Akteneinsicht zu gewähren. Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, und etliche Diözesen haben „volle Kooperationsbereitschaft“ mit der Justiz angekündigt. Einige haben den Strafverfolgungsbehörden auch schon Akten zur Verfügung gestellt.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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