USA: Eingeschränkte Religionsfreiheit in Südasien

Die USA bemängeln eine eingeschränkte Religionsfreiheit in Pakistan und anderen südasiatischen Staaten. Pakistan wurde auf eine „Schwarze Liste“ von Ländern gesetzt, denen Menschenrechtler schwere Verletzungen der Religionsfreiheit anlasten.

Ein in Washington veröffentlichter Sonderbericht der US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit (USCIRF) kritisiert Einschränkungen für Religionsgemeinschaften, neue Anhänger für ihren Glauben zu gewinnen, wie auch Behinderungen Einzelner, ihre Religionszugehörigkeit zu wechseln.

Beanstandet wird insbesondere die Anwendung des pakistanischen Blasphemie-Gesetzes bei Glaubenswerbung gegenüber Muslimen. Umgekehrt komme es in dem Land verstärkt zu Zwangsbekehrungen nichtmuslimischer Gläubiger durch radikale Muslime.

Recht auf Religionsfreiheit „außer Gefecht“

Weiter kritisiert der Bericht restriktive Maßnahmen gegenüber religiösen Nichtregierungsorganisationen in Pakistan und eine weiterhin unzureichende Strafbarkeit von Zwangsbekehrungen in Zusammenhang mit Eheschließungen. Ebenfalls kritische Bewertungen erhalten Bangladesch, Indien, Nepal und Sri Lanka.

Gesetze zu Konversionen würden zudem häufig von Extremisten missbraucht, sagte USCIRF-Expertin Nadine Maenza am Dienstag (Ortszeit). Sie wollten jeden davon abhalten, der Mehrheitsreligion den Rücken zu kehren. Diese Gesetze setzten das Recht von Minderheiten auf Religionsfreiheit faktisch außer Kraft, beispielsweise für Hindus in Pakistan oder Christen in Nepal. Eine Folge sei eine steigende Zahl von Hassverbrechen und falschen Anschuldigungen gegen Angehörige von Minderheitsreligionen.

Christen wegen „Gotteslästerung“ inhaftiert

Bereits im Jänner hatte das US-Außenministerium Pakistan wegen „schwerwiegender Verletzung der Religionsfreiheit“ auf eine Beobachtungsliste gesetzt und die Leistung von US-Hilfen von einem stärkeren Kampf gegen Terrorismus abhängig gemacht.

Nach kirchlichen Angaben sind in Pakistan derzeit 187 Christen inhaftiert, denen Gotteslästerung vorgeworfen wird. Zuletzt hatte der Fall der Christin Asia Bibi für weltweites Aufsehen gesorgt. Sie war 2009 als erste katholische Frau wegen Blasphemie angeklagt und 2010 zum Tode verurteilt worden. Am 31. Oktober hatte das Oberste Gericht in Islamabad sie in einem Berufungsverfahren vom Blasphemie-Vorwurf freigesprochen. In den Tagen danach kam es in ganz Pakistan zu gewalttätigen Protesten der radikalislamischen TLP (Tehreek-e-Labbaik).

Jährliche Erstellung einer „Schwarzen Liste“

Die „Schwarze Liste“ zu Verletzungen der Religionsfreiheit wird alljährlich von der US-Regierung an den Kongress übermittelt. Auf der diesjährigen Liste stehen - wie schon zuvor - China, Eritrea, der Iran, Myanmar, Nordkorea, Saudi-Arabien, der Sudan, Tadschikistan und Turkmenistan. Von der Liste herunter genommen wurde Usbekistan.

religion.ORF.at/KAP/KNA/APA

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