ATIB beeinspruchte Imame-Ausweisungen beim VfGH

Der türkische Moscheenverein ATIB hat die Ausweisung von Imamen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beeinsprucht. Der VfGH bestätigte auf APA-Anfrage das Einlangen der Beschwerde.

Hintergrund sei das im Islamgesetz geregelte Verbot der Auslandsfinanzierung, sagte der Vorsitzende der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), Ümit Vural, im „Kurier“ (Freitag-Ausgabe).

Imame via AMS gesucht

Die größte Moscheegemeinde ATIB (Türkisch-Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich) könne das Verbot der Auslandsfinanzierung nicht nachvollziehen, da es ein solches in keinem anderen Religionsgesetz gebe, so Vural, der selbst Jurist ist.

„Da die Muslime loyale Staatsbürger sind und das Islamgesetz befolgen, haben 65 Moscheenvereine bald keinen Imam mehr“, meinte er selbst dazu und weiter: „Das öffnet Extremisten Tür und Tor. Atib sucht sogar über das AMS Imame. Bis jetzt hat sich aber keiner gemeldet.“

Imamen mit Ausweisung gedroht

Die Regierung kündigte Anfang Juni öffentlichkeitswirksam die Ausweisung von bis zu 40 Imamen an. Der Verdacht bestand, dass Imame trotz des Verbotes der Auslansfinanzierung weiterhin aus der Türkei finanziert werden. Deshalb droht ihnen die Ausweisung.

Die muslimischen Vorbeter sind in der Regel mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung als Seelsorger im Land - und an diese sind gewisse Bedingungen geknüpft. Ohne ordnungsgemäßes Einkommen und Arbeitsplatz erfüllen die Imame die Voraussetzungen für das Visum nicht mehr. Ihnen droht also die Aberkennung ihres Aufenthaltstitels bzw. werden ihre Anträge auf Verlängerung des Aufenthalts abgewiesen.

religion.ORF.at/APA

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