Schweizer Protestanten ab 2020 mit neuem Namen

Aus dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) wird ab 2020 die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS). Die SEK-Abgeordneten nahmen bei einer außerordentlichen Versammlung in Bern mit deutlicher Mehrheit eine neue Verfassung an.

Über diese war, wie die katholische Nachrichtenagentur Kathpress berichtet, seit 2017 in mehreren Sitzungen beraten worden. „Die Krisen im Prozess waren wichtig“, sagte Claudia Haslebacher, Präsidentin der Abgeordnetenversammlung. Die neue Verfassung sei ein starkes Zeugnis dafür, was mit Blick auf die Einheit der Kirchen möglich sei.

Anlass zur Diskussion gab unter anderem die Neustrukturierung, die eine dreigliedrige Neuorganisation der Kirchengemeinschaft vorsieht: „Synodal, kollegial, personal“, heißt das neue Konzept. Dem Ratspräsidenten kommt demnach künftig eine personalisierte, auch geistlich verstandene Führungsrolle zu. Das Amt wird aber nicht - wie ursprünglich vorgesehen - nur Pfarrerinnen und Pfarrern vorbehalten sein.

Gleichstellung fördern festgeschrieben

Die neue Verfassung enthält zudem einen Gleichstellungsartikel. Dieser erwähnt ausdrücklich, dass die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz die Gleichstellung der Geschlechter sowie eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Gremien fördere.

Ratspräsident Gottfried Locher betonte, dass die neue Verfassung die „reformierte DNA“ transportiere und dass ihr Erfolg von der Zusammenarbeit der lokalen, kantonalen und nationalen Ebenen abhänge. Die neue Verfassung tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

religion.ORF.at/APA

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