IGGÖ in Rechtsstreit über Halal-Zertifikate

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) ist im Sommer 2018 - nicht rechtskräftig - wegen unlauterer und irreführender Geschäftspraktiken vom Handelsgericht Wien verurteilt worden, berichtet das „profil“. Es geht dabei um das Geschäft mit Halal-Zertifikaten.

Bei Halal-Zertifikaten handelt es sich um Bestätigungen für Hersteller aus der Lebensmittelindustrie, dass Produkte den islamischen Speisevorschriften entsprechen und damit „halal“ („erlaubt“) sind. Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe vom Rechtsstreit des Linzer Unternehmers Ahmed Rusznak, der die Islamic Information Documentation and Certification GmbH (IIDC) betreibt, mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Rusznak ist „nach eigenen Angaben mit einem Anteil von 90 Prozent Markführer bei Halal-Zertifizierungen in Österreich“. Er hatte im Juni 2017 eine Klage gegen die IGGÖ eingebracht.

Die Glaubensgemeinschaft würde, ohne eine Gewerbeberechtigung zu besitzen, Halal-Zertifizierungen anbieten, so der Vorwurf des Unternehmers. Die IGGÖ hatte - noch unter der Führung von nunmehr Ex-Präsident Ibrahim Olgun - in den vergangenen Jahren gegen Entgelt Zertifizierungen durchgeführt, sieht diese aber nicht als gewerbliche, sondern als religiöse Gutachten. Das heißt: Aus ihrer Sicht ist eine Gewerbeberechtigung dafür nicht notwendig.

Vorwurf der Kreditschädigung

Zudem warf Rusznak der Glaubensgemeinschaft vor, sie habe in Briefen „unwahre und kreditschädigende Behauptungen“ aufgestellt. Etwa, dass die Glaubensgemeinschaft „in Österreich die einzige Institution sei, die Halal-Zertifizierung für die Muslime vornehmen dürfe“. Laut „profil“ verschickte die IGGÖ Briefe an Akkreditierungsstellen und österreichische Lebensmittel-Exporteure, in denen dem IIDC vorgeworfen wurde, Betriebe zu zertifizieren, die Halal- und Haram-Produkte in derselben Anlage produzieren.

Wie „profil“ berichtet, verurteilte das Handelsgericht Wien die IGGÖ in einem Urteil vom 23. Juli 2018 wegen unlauterer und irreführender Geschäftspraktiken. Die IGGÖ habe die Halal-Zertifizierungen ohne die erforderliche Gewerbebefugnis ausgeübt. Dem Urteilsspruch zufolge darf die IGGÖ auch nicht mehr behaupten, dass sie hierzulande „die einzige Institution sei, die Halal-Zertifizierung“ vornehmen dürfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die IGGÖ legte noch unter Olgun Berufung ein. Und auch der Kläger berief; weil das Gericht nicht als erwiesen ansah, dass die IGGÖ dem IIDC generell die Eignung zur Halal-Zertifizierung abgesprochen habe. Nun ist das Oberlandesgericht am Wort.

IGGÖ Rechtsstreit „bedauerlich“

Der neue Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft und selbst Jurist, Ümit Vural, der die Causa von seinem Vorgänger Olgun erbte, wollte dem weiteren Verfahren nicht durch einen Kommentar vorgreifen. Vural bezeichnete den Rechtsstreit aber gegenüber „profil“ als „bedauerlich“.

religion.ORF.at

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