Neues Statut für obersten Wirtschaftsprüfer im Vatikan

Der Vatikan regelt seine interne Finanzkontrolle neu. Dazu hat Papst Franziskus ein neues Statut für das Amt des Generalrevisors erlassen, das am 16. Februar in Kraft treten soll, wie der Vatikan am Samstag mitteilte.

Dem neuen Statut zufolge ist der Generalrevisor die Antikorruptionsaufsicht des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaats im Sinne des UN-Übereinkommens gegen Korruption, der sogenannten „Konvention von Merida“.

Der Petersplatz mit wolkenverhangenem Himmel

APA/AP/Alessandra Tarantino

Der Vatikan regelt seine interne Finanzkontrolle neu

Schutz für „Whistleblower"

Aufgabe des Revisors ist es demnach, jährlich die Bilanzen des Heiligen Stuhls sowie des Staates der Vatikanstadt zu prüfen. Dazu gehören jene der einzelnen Dikasterien wie aller anderen dem Heiligen Stuhl zugehörenden Einrichtungen.

Außerdem soll der oberste Wirtschaftsprüfer Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten nachgehen. Hinweisgebern, sogenannten „Whistleblowern“, sichert das Statut ausdrücklich Vertraulichkeit zu. Eigens heißt es: Hinweise „in gutem Glauben gegeben“, verletzten nicht das Amtsgeheimnis.

Vorschlagsrecht des Generalrevisors

Der Generalrevisor wird laut Statut für fünf Jahre vom Papst ernannt; die Zahl der Amtsperioden ist auf zwei begrenzt. Dem Papst drei mögliche Kandidaten zu nennen, ist Aufgabe des Kardinalkoordinators für den Wirtschaftsrat; derzeit ist dies Kardinal Reinhard Marx. Dieser muss sich wegen möglicher Vorschläge mit dem Kardinalstaatssekretär, derzeit Pietro Parolin, und dem Präfekten des Wirtschaftsrates, derzeit noch Kardinal George Pell, beraten.

Das Amt des Generalrevisors ist seit mehr als eineinhalb Jahren unbesetzt. Der Papst hatte am 20. Juni 2017 das Rücktrittsgesuch des bisherigen Wirtschaftsprüfers Libero Milone angenommen. Die Zusammenarbeit mit dem Heiligen Stuhl ende „in gegenseitigem Einvernehmen“, hieß es damals vom Vatikan. Dagegen sagte Milone mehreren Medien, er sei vom Vatikan zum Rücktritt gezwungen worden.

Wann der Posten wiederbesetzt wird, ist derzeit unklar. Nach der Veröffentlichung des neuen Statuts, das jenes vom 22. Februar 2015 ersetzt, dürfte in Kürze damit gerechnet werden.

religion.ORF.at/KAP

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