Faßmann sieht Lösung für IGGÖ-Zeugnisstreit

Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ am Freitag in seiner Onlineausgabe berichtete, legt Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) einen Lösungsvorschlag im Streit um das islamische Religionsbekenntnis in Zeugnissen vor.

Wie kürzlich berichtet, ist in den diesjährigen Halbjahreszeugnissen statt wie bisher „Islam“ (für „islamisch“) die Kurzbezeichnung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, „IGGÖ“, vermerkt. Der Präsident der IGGÖ, Ümit Vural, sieht darin „einen klaren Akt der Diskriminierung“.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP)

APA/Georg Hochmuth

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP): „Ein vergleichsweise kleines Problem.“

Faßmann: „Besondere Sensibilität“

Im Gespräch mit „profil“ online bezeichnete Bildungsminister Faßmann die Debatte um das Religionsbekenntnis als „ein vergleichsweise kleines Problem, das bei gutem Willen aller Beteiligten leicht lösbar wäre“. Faßmann: „Ich wundere mich ehrlich gesagt über das Ausmaß der Aufregung. Ich kann sie mir nur damit erklären, dass Minderheiten in solchen Fragen besondere Sensibilität zeigen.“

Aleviten nicht erfasst

Nach der derzeitigen Rechtslage reiche die Bezeichnung „islamisch“ ohne Zusatz nicht aus, da dadurch die Aleviten nicht erfasst wären. Faßmann könnte sich eine Lösung vorstellen, die den abgekürzten Oberbegriff „islamisch“ plus einen Unterbegriff vorsieht, etwa „islam. (IGGÖ)“, „islam. (ALEVI)“ oder „islam. (SCHIA)“. Die letzte Bezeichnung würde sich auf die Schiiten beziehen, die derzeit nur den Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft besitzen.

„IGGÖ ist überkonfessionell“

Bei der IGGÖ hält man von dem Vorschlag nichts. „Die Aussagen des Ministers sind für uns nicht nachvollziehbar“, sagt Sprecher Rusen-Timur Aksak zur „Presse“ (Freitag-Ausgabe). Die angesprochene Lösung sei beim Gespräch im Ministerium, bei dem der Minister selbst gar nicht anwesend war, nicht thematisiert worden. Aber die Idee sei ohnehin nicht sinnvoll, so Aksak. „Die IGGÖ ist überkonfessionell. Sie vertritt Schiiten wie Sunniten und verantwortet den ‚islamischen‘ Religionsunterricht in der Republik mit über 80.000 SchülerInnen muslimischen Glaubens.“

Auch ein eigener Religionsunterricht für Schiiten, wie ihn Faßmann ins Spiel brachte, sei nicht möglich. Denn es gebe zwar eine schiitische Bekenntnisgemeinschaft, doch die hat wegen ihres Status kein Anrecht auf eigenen Religionsunterricht. Somit bleibe das Kürzel „SCHIA“ in dieser Causa obsolet, so die „Presse“.

Vertrauensverhältnis weiter „zerrüttet“

Das Vertrauensverhältnis zwischen IGGÖ und Ministerium bleibe zerrüttet, so Aksak. Auch vor dem Hintergrund der Entscheidung rund um die Arabische Kultusgemeinde „wird die IGGÖ eine rechtssichere Lösung vor den zuständigen Gerichten suchen“.

Laut „profil“-Artikel sieht die Zeugnisformularverordnung 1989 vor, dass „beim Religionsbekenntnis von Amts wegen die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft" (also eine Institution) und eben nicht die eigentliche Religion (also ein Glaube) zu vermerken sei“.

religion.ORF.at

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