Karfreitag: Für IGGÖ „vernünftige Zwischenlösung“

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sieht die Karfreitag-Lösung der Regierung vorsichtig optimistisch. Mit gemischten Gefühlen bewertet die altkatholische Kirche die neue Regelung. Auch die Evangelischen sind gespalten.

Die Reaktionen auf die neue Karfreitagsregelung der Regierung sind innerhalb der unmittelbar betroffenen Kirchen durchwachsen und vor allem innerhalb der evangelischen Kirche uneinheitlich. Sprach der evangelische Bischof Michael Bünker am Dienstag noch von einer „positiven Lösung mit einem Wermutstropfen“, so kamen später deutlich kritischere Töne vom evangelischen Synodenpräsidenten Peter Krömer und von einigen evangelischen Superintendenten. Mit gemischten Gefühlen reagierten auch Reformierte, Methodisten und Altkatholiken sowie die Katholische Arbeitnehmerbewegung.

IGGÖ-Präsident abwartend

„Es klingt wie eine annehmbare und vernünftige Zwischenlösung, wobei man abwarten muss, wie sie sich in der Praxis bewährt“, schrieb Präsident Ümit Vural am Dienstag auf Facebook. Er freut sich jedenfalls über einen Rechtsanspruch der Muslime auf einen Feiertag.

Bedauerlich ist für Vural allerdings, dass der Feiertag vom eigenen Urlaubsanspruch konsumiert werden muss. Ebenso müsse sichergestellt werden, dass es zu keiner Diskriminierung von etwa konfessionslosen Arbeitnehmern kommt, „schließlich ist die ganze Causa ja dadurch vor dem EuGH gelandet“.

Ümit Vural, Präsident der IGGÖ

APA/Herbert Pfarrhofer

Der Präsident der IGGÖ sieht die neue Karfreitag-Regelung vorsichtig optimistisch.

Altkatholische Kirche zufrieden und verärgert

Mit gemischten Gefühlen bewertet die altkatholische Kirche die neue Regelung des Karfreitag. Einerseits ist man zufrieden, andererseits aber auch verärgert. Positiv findet es Bischof Heinz Lederleitner, dass es allen Angehörigen von Religionsgemeinschaften möglich wird, an einem besonderen Feiertag frei zu nehmen.

Dennoch stellt die Altkatholische Kirche Österreichs in einer Aussendung fest, dass den altkatholischen und evangelischen Minderheitskirchen etwas weggenommen wird. Es werde „großzügig gestattet“, einen Urlaubstag auf den Karfreitag, der bisher als Feiertag zustand, legen zu dürfen. Aus der Sicht der Kirche ist das ein klarer Etikettenschwindel, hatte doch Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) zugesagt, dass niemandem etwas weggenommen wird.

Besser als die 14.00-Uhr-Lösung

Die aktuelle Lösung sei auf jeden Fall besser als die 14.00-Uhr-Lösung, die nur Probleme geschaffen habe, sagte der evangelisch-methodistische Superintendent Stefan Schröckenfuchs gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epdö).

Mit „Zähneknirschen“ nimmt Niederösterreichs Superintendent Lars Müller-Marienburg die Entscheidung zur Kenntnis. Es sei grundsätzlich gut, das nun jede Religionsgemeinschaft ihren persönlichen Feiertag festlegen könne. Dennoch sei er „persönlich schon enttäuscht, denn ich habe den Eindruck, dass der Feiertag nun doch weg ist“, so Müller-Marienburg im Gespräch mit „noe.ORF.at“.

Kärntner Superintendent: „Inakzeptabler Vorschlag“

Kärntens Superintendent Manfred Sauer ist über die von der Regierung am Dienstag verkündete neue Karfreitag-Lösung „überhaupt nicht glücklich“. Wie er im Gespräch mit der APA sagte, ist er vielmehr „empört und geschockt über das Ergebnis“. Sauer hofft, dass sich die Evangelischen zu weiteren, gemeinsamen Protesten entschließen und auch rechtliche Schritte ergreifen.

„Den Evangelischen wird ein Feiertag weggenommen. Das ist ein inakzeptabler Vorschlag, wir sind um unseren Karfreitag betrogen worden“, sagte Sauer. Die Bundesregierung sei über die Evangelischen „drübergefahren“, festgeschriebene Minderheitenrechte würden ignoriert, die Lösung sei „nicht tragbar“, ärgert sich der Superintendent.

Der evangelische Superintendent für Kärnten/Osttirol, Manfred Sauer

epd/Uschmann

Der Kärntner Superintendent Manfred Sauer zeigte sich empört und geschockt.

Unterschriftenaktion läuft weiter

Die von ihm initiierte Unterschriftenaktion für einen freien Karfreitag für alle mit mittlerweile 29.000 Unterzeichnenden laufe jedenfalls weiter, man überlege auch weitere Protestmaßnahmen. Am Mittwoch um 9.00 Uhr habe man etwa die Glocken der evangelischen Kirchen aus Protest läuten lassen. „Wir haben natürlich nicht viele Möglichkeiten. Wir können nur versuchen, auf die Abgeordneten des Nationalrats einzuwirken und unseren Protest zu bündeln.“

Über die Stellungnahme von Bischof Michael Bünker sei man in Kärnten „verwundert“ gewesen. „Wir sehen das viel extremer. Bei uns herrscht große Betroffenheit.“ Er kenne aber die genauen Hintergründe, wie die Gespräche zwischen Bischof und Regierung gelaufen seien, nicht. Bünker habe aber in einem kurzen Telefonat angekündigt, ein Schreiben an die Gemeinden verfassen zu wollen, das dann am Sonntag verlesen werde.

Er habe dem Bischof jedenfalls gesagt, dass man weiter protestieren werde. Sauer hofft auch, dass bei der Synode am 9. März in Wien eine „gemeinsame, geschlossene Vorgehensweise“ beschlossen wird und man sich auch auf rechtliche Schritte gegen die Karfreitag-Lösung der Bundesregierung einigt.

Christliche Gewerkschaft: „Fauler Kompromiss“

Die Fraktion christlicher Gewerkschafter (FCG) schrieb in einer Aussendung von einem „faulen Kompromiss“. Auch der Eingriff in den Generalkollektivvertrag wurde scharf kritisiert. Dieser sei rechtlich problematisch. Fritz Pöltl FCG-ÖAAB-Spitzenkandidat bei den AK-Wahlen in Wien appellierte an die Sozialpartner, doch einmal über den eigenen Schatten zu springen und eine gemeinsame Lösung zu verhandeln.

Der Arbeitsrechtler Franz Marhold von der Wiener Wirtschaftsuniversität hält den von der Regierung geplanten Eingriff in den Generalkollektivvertrag zum Karfreitag für unzulässig. Marhold verweist im APA-Interview darauf, dass sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei und Deutschland für ähnliche Pläne verurteilt haben.

Neuer Vorschlag

Die türkis-blaue Koalition hat sich am Mittwoch daran gemacht, die schwer unter Beschuss stehende Karfreitag-Neuregelung im Eiltempo abzusegnen. Für den Abend stand der Beschluss der Streichung des Karfreitags als Feiertag am Nationalrats-Programm, begleitet von scharfer Kritik von Opposition, AK und Gewerkschaft. Der ÖGB prüft rechtliche Schritte, Arbeitsrechtler halten diese für aussichtsreich.

Mit dieser Neuregelung greift die Bundesregierung auch in den Generalkollektivvertrag ein, der seit fast 70 Jahren gilt. Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches soll künftig ein Tag als persönlicher Feiertag beansprucht werden – mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung der Regierungskoordinatoren und Minister Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) am Dienstag.

Kreuz in einer Kirche

APA/dpa/lah/Jens Wolf

Die Reaktionen auf die neugeplante Karfreitag-Regelung fallen gemischt aus.

Dieser muss künftig drei Monate zuvor angemeldet werden – für das Jahr 2019 soll eine kürzere Frist definiert werden. Mit dem „persönlichen Feiertag“ werde die Religionsausübung ermöglicht. Diese Lösung schaffe „Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EUGH-Urteils“, so Blümel und Hofer.

Keine Spekulation über Jom Kippur

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) haben die neue Lösung für den Karfreitag am Mittwoch verteidigt. Im Pressefoyer nach dem Ministerrat betonten beide, dass keiner der 13 Feiertage in Österreich gestrichen wird und dafür wolle man auch das Bewusstsein schärfen.

Für 96 Prozent der Österreicher ändere sich nichts, so Kurz. Die einzige Veränderung gebe es für die Protestanten. Das lasse sich begründen, denn es sei nicht fair, dass eine Gruppe mehr Feiertage habe als andere. Für Jom Kippur gebe es keinen gesetzlichen Feiertag, dieser sei im Kollektivvertrag geregelt, so Kurz auf diesen angesprochen. Hätte man die Zahl der Feiertage ausgeweitet, wäre es naheliegend gewesen, dass auch dann alle frei haben wollen, meinte der ÖVP-Obmann weiter. Jom Kippur sei auch kein Thema des EuGH-Urteils gewesen, über den Ausgang einer etwaigen Klage diesbezüglich wollte er nicht spekulieren.

Beamte mit eigener Regelung

Angesprochen darauf, dass im Öffentlichen Dienst am Karfreitag frei sei, verwies Kurz auch auf unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Sparten der Wirtschaft. Selbst im Öffentlichen Dienst seien die Regelungen sehr divers, nannte er etwa Lehrer und die Polizei als Beispiel.

Auch Strache erklärte, es werde keiner der 13 Feiertage gestrichen. Der FPÖ-Chef ätzte hier gegen die Arbeiterkammer, die einen Atheisten mit seiner Klage unterstützt habe, „weil man das den Protestanten kollektivvertraglich neidig war“. Aufgrund des EuGH-Urteils musste man die Regelung nun entsprechend bereinigen. Mit der „Aufwertung“ eines Urlaubstages als einseitiges Recht für Arbeitnehmer können sich nun Protestanten etwa am Karfreitag freinehmen.

Aber auch Atheisten oder Anhänger von Religionsgemeinschaften „querbeet“ könnten sich einen persönlichen Feiertag oder Familientag nehmen, so Strache weiter. Die Debatte sei damit „positiv gelöst“, man habe sowohl eine Diskriminierung als auch einen 14. Feiertag im Land verhindert. „Kein Feiertag geht verlustig“, stellte der Vizekanzler fest.

religion.ORF.at/APA

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