„Ehe für alle“: Bünker bekräftigt Synodenbeschluss

Der lutherische Bischof Michael Bünker hat am Montag bekräftigt, dass er den Kompromiss in Sachen gleichgeschlechtlicher Ehe für einen „wesentlichen Schritt in Richtung Gleichberechtigung“ sieht.

Die evangelische Synode hatte am Samstag mit 45 zu 18 Stimmen beschlossen, dass es künftig in der evangelisch-lutherischen Kirche keine „Trauungen“ mehr gibt, sondern einen öffentlichen Segnungsgottesdienst anlässlich der Eheschließung von Mann und Frau und einen ebenso öffentlichen Segnungsgottesdienst anlässlich einer vor dem Staat als Ehe geschlossenen und von der Kirche als „eheanalog“ gewürdigten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.

Wahlurne, Abstimmung über gleichgeschlechtliche Ehe in der evangelischen Kirche

epd/Uschmann

Mit 45 zu 18 Stimmen beschloss die evangelische Synode die als „eheanalog“ gewürdigte gleichgeschlechtliche Partnerschaft

Begriff „eheanalog“

Die evangelische Kirche halte einerseits laut Bünker am biblischen „Verständnis der Ehe als der auf lebenslange Treue angelegten Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ fest. Zum anderen sehe man aber bei gleichgeschlechtlichen Paare dieselben Werte wie lebenslange Treue und Fürsorge gegeben, „und das wollen wir würdigen, indem wir sagen, auch das kann öffentlich gesegnet werden“, erläuterte der Bischof im ORF-Morgenjournal den neuen Begriff „eheanalog“.

Eine „Trauung“ gibt es künftig in der lutherischen Kirche generell nicht mehr, wobei sich Bünker hier nicht auf Begrifflichkeiten festnageln lassen wollte, sondern vielmehr auf das spezifisch evangelische Eheverständnis hinwies. Anders als in der katholischen oder orthodoxen Kirche ist die Ehe in der evangelischen Kirche kein Sakrament, sondern: „Die Ehe wird vor der staatlichen Autorität geschlossen und die so Verheirateten kommen dann in die Kirche, um dort um den Segen zu bitten, das Treueversprechen zu wiederholen und um für sich beten zu lassen. Das ist der Kern.“

Beschluss der Gemeindevertretung nötig

Damit ein öffentlicher Segensgottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich in einer Pfarrgemeinde stattfinden kann, muss dies in der Gemeindevertretung zuvor beschlossen werden. Zusätzlich wird die individuelle Gewissensentscheidung von Pfarrerinnen und Pfarrern, Lektorinnen und Lektoren für oder gegen Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare respektiert. Niemand kann dazu gezwungen werden, einem solchen Gottesdienst vorzustehen bzw. daran mitzuwirken.

Für Bünker ist das kein halbherziger Schritt, er berücksichtige lediglich, wie sehr diese Frage weltweit und auch in Österreich in der Kirche kontroversiell diskutiert wird. Und nachdem die Freiheit in der evangelischen Kirche von so hoher Bedeutung sei, solle sie durch die neue Regelung gewahrt bleiben.

„Schmerzhafte Unterscheidung“

Die ORF-„Orientierung“ widmete der Synode am Sonntag einen eigenen Beitrag, in dem die kontroversiellen Standpunkte deutlich wurden. So bedauerte der niederösterreichische Superintendent Lars Müller-Marienburg, dass es immer noch die „schmerzhafte Unterscheidung“ von „Ehe“ und „eheanalog“ gibt. „Da bekommt man das Gefühl, dass es noch nicht ganz das Gleiche ist“, so der Superintendent. Reinhard Füßl, Kurator der evangelischen Gemeinde Windischgarsten, wies hingegen darauf hin, dass er, von der Bibel ausgehend, keine Möglichkeit sehe, „praktizierte Homosexualität unter den Segen Gottes zu stellen“.

Noch steht auch nicht fest, wie die liturgischen Abläufe bei den künftigen Segensfeiern für hetero- und homosexuelle Paare konkret ausgestaltet sind, bzw. welche Unterschierde es womöglich auch geben wird. Damit müssen sich erst die zuständigen kirchlichen Gremien befassen.

religion.ORF.at/KAP/epdÖ

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