Verurteilter Kardinal Barbarin reichte Rücktritt ein
Der Papst muss jetzt entscheiden, ob er Barbarins Entlassungsgesuch annehmen wird. Um das Treffen hatte Barbarin gebeten. Ein Gericht in Lyon hatte den 68-Jährigen am 7. März zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch einen Priester verschwiegen haben soll.
Einspruch gegen Urteil angekündigt
Er soll einen katholischen Priester gedeckt haben, der den sexuellen Missbrauch von Buben gestanden hat. Barbarin will Einspruch gegen das Urteil einreichen. Die Französische Bischofskonferenz wollte sich nach der Verurteilung Barbarins und seiner Ankündigung zurückzutreten nicht ausführlich äußern. In einer kurzen Stellungnahme auf der Website hieß es, man nehme das Urteil gegen den Kardinal zur Kenntnis und warte nun auf das Ergebnis der Berufungsverhandlung.
APA/AFP/Jean-Philippe Ksiazek
Belastende Aussagen gegen Barbarin
Barbarins Entscheidung, seinen Rücktritt beim Papst einzureichen, unterliege dem „persönlichen Gewissen“ des Kardinals, so die Bischöfe. Gleichzeitig bekräftigte die Bischofskonferenz ihre Entschlossenheit, gegen alle sexuellen Aggressionen vorzugehen, die Kleriker an Minderjährigen begehen.
Mehrere Opfer hatten den Erzbischof in dem Prozess stark belastet. Nach Einschätzung der Kläger wusste Kardinal Barbarin bereits seit dem Jahr 2000 von den Missbrauchsvorwürfen, ging aber nicht zur Polizei. In Frankreich sorgt der Fall für große Aufmerksamkeit und Empörung.
religion.ORF.at/APA
Mehr dazu:
- Missbrauchsvertuschung: Erzbischof von Lyon verurteilt
(religion.ORF.at; 07.03.2018)