Karfreitag: Evangelische wenden sich an VfGH

Die evangelische Kirche in Österreich will sich wegen der Streichung des Karfreitags als Feiertag durch die Regierung an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden.

Bischof Michael Bünker kündigte im Gespräch mit der APA eine „sehr fundierte und gründlich vorbereitete Beschwerde“ an. Das hat Synodenpräsident Peter Krömer gegenüber dem Evangelischen Pressedienst bestätigt. Derzeit prüfe ein Expertenteam die neue gesetzliche Regelung, nach der sich Evangelische für den Karfreitag nun einen „persönlichen Feiertag“ aus dem bestehenden Urlaubskontingent nehmen müssen, so eine Aussendung vom Freitag.

Verfassungswidrigkeit „in mehreren Punkten“

Krömer, der in St. Pölten als Rechtsanwalt tätig ist, ortet bei der neuen Regelung Verfassungswidrigkeit in mehreren Punkten. So werde etwa der Gleichheitsgrundsatz zwischen den Religionen verletzt. „Schließlich haben die Katholiken an all ihren wichtigen Feiertagen frei, wir als Evangelische aber nicht.“ Zudem verletze die neue Regelung den Minderheitenschutz, und auch das Recht auf Religionsausübung sieht der Synodenpräsident gefährdet. Bis Mitte Mai soll laut Krömer der Verfassungsgerichtshof angerufen werden.

Bischof Bünker

APA/Georg Hochmuth

Bischof Michael Bünker

Die Verfassungsbeschwerde, laut Krömer ein Individualantrag auf Gesetzesprüfung, ist derzeit noch in Vorbereitung. Man sei dabei auch nicht allein, verwies Bischof Bünker auf Ankündigungen von Arbeitnehmervertretern, ebenfalls den VfGH mit der Änderung des Arbeitsruhegesetzes und Eingriffe in Kollektivverträge zu betrauen.

EuGH kippte Regelung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die bisherige Regelung gekippt, wonach Protestanten und Altkatholiken am Karfreitag freihatten. Als Reaktion darauf hatte der Nationalrat Ende Februar mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ ein neues Gesetz verabschiedet, das allen Angestellten einen Anspruch auf einen „persönlichen Feiertag“ einräumt. Dafür müssen sie sich jedoch einen Urlaubstag nehmen.

religion.ORF.at/APA/epdÖ

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