Spaghettimonsterkirche nun vor Menschenrechtsgericht

Nach juristischen Niederlagen in Deutschland hofft die satirische „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ nun auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Bei dem Gericht sei eine Klage des Vereins eingegangen und registriert worden, bestätigte eine Sprecherin am Dienstag. In Deutschland war die antiklerikale Vereinigung vergebens durch alle Instanzen gezogen. Ausgelöst wurde der skurrile Rechtsstreit durch ein Hinweisschild für eine „Nudelmesse“, das der Verein 2014 am Ortseingang von Templin in der Uckermark angebracht hatte - unter den Schildern, auf denen die katholische und evangelische Kirche auf ihre Gottesdienstzeiten hinwiesen. Die Gemeinde ließ die Einladung zur „Nudelmesse“ entfernen, wogegen der Verein vor Gericht zog.

Schild mit Information über "Nudelmessen"

Kirche des Fliegende Spaghettimonsters e. V.

Anlass für den Rechtsstreit war ein Hinweisschild für eine „Nudelmesse“

Das Oberlandesgericht im deutschen Brandenburg wies die Klage Anfang August 2017 zurück: Die Spaghettimonsterkirche sei keine Religionsgemeinschaft wie die beiden großen christlichen Kirchen. Daher dürfe sie keine Messeschilder anbringen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde des Vereins nicht an.

Kritik an Religion und Dogmatismus

Vor dem Gerichtshof für Menschenrechte macht die Vereinigung geltend, sie sei eine „Weltanschauungsgemeinschaft“ und wolle als solche Kritik an Religion und Dogmatismus üben. Daran werde sie von den deutschen Gerichten gehindert. Deutschland verstoße damit gegen das Diskriminierungsverbot. Wann der Straßburger Gerichtshof die Klage prüft und ein Urteil fällt, war zunächst nicht bekannt.

Die „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ hat ihre Wurzeln in den USA. Sie entstand im Jahr 2005 aus Protest gegen die gleichwertige Behandlung von Evolutionstheorie und der biblischen Schöpfungslehre im Schulunterricht als konkurrierende wissenschaftliche Wahrheiten.

„Messen“ mit Nudeln und Bier

Mittlerweile hat die Bewegung, die sich für die Förderung der Wissenschaften stark macht, Anhängerinnen und Anhänger in mehreren Ländern, darunter auch Österreich. In Deutschland sind es nach Angaben des Vereins mehrere tausend. Bei sogenannten Messen verzehren die sich selbst Pastafaris nennenden Mitglieder gemeinsam Nudeln und Bier.

In Österreich war ein Antrag der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters auf Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft im Jahr 2014 negativ entschieden worden. Laut Kultusamt entsprachen die durch die Pastafaris vorgelegten Statuten nicht den formalen Kriterien des Bekenntnisgemeinschaftsgesetzes.

religion.ORF.at/APA/AFP

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