Evangelische empört über Novelle zum Karfreitag

Ohne Wissen der evangelischen Kirchen hat die Bundesregierung die beschlossene Karfreitag-Regelung durch eine umstrittene Dienstrechtsnovelle ergänzt, berichtete das Ö1-Journal um acht am Donnerstag.

Aus dem freiwilligen Arbeitstag kann für einige Berufsgruppen in Österreich nun ein verpflichtender Dienst werden, wenn in Ernstfällen Personal benötigt wird. Mit der Dienstrechtsnovelle seien in Folge des EuGH-Urteiles vom Jänner 2019 Gesetze „still und leise“ geändert worden, kritisierte der evangelische Synodenpräsident Peter Krömer.

Einschränkung der Religionsfreiheit

Die seit Ende April rechtswirksame Novelle schränke das Recht auf freie Religionsausübung für Mitarbeiter im Bundesdienst deutlich ein, so Krömer mit Blick auf die Karfreitagsregelung gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zudem kritisiert Krömer das Fehlen eines Begutachtungsverfahrens unter Beteiligung der Evangelischen Kirche.

Peter Krömer, Präsident der Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich

epd/M. Uschmann

Synodenpräsident Peter Krömer

Betroffen sind Beamte und Vertragsbedienstete der Republik. Die Novelle sieht vor, dass Bundesbedienstete trotz fristgerechten Antrags auf „persönliche Feiertage“ und einer Genehmigung des Arbeitgebers an diesen ohne Weiteres zum Dienst verpflichtet werden könnten. Der St. Pöltener Rechtsanwalt zeigte sich gegenüber Ö1 schockiert.

Was ist ein Ernstfall?

Würde zum Beispiel eine evangelische Polizeibeamtin oder ein evangelischer Grenzbediensteter einen persönlichen Feiertag am Karfreitag in Anspruch nehmen wollen, so könne das mit dem Verweis auf das traditionell hohe Verkehrsaufkommen zu Ostern untersagt werden. Ähnliches gelte für den Reformationstag am 31. Oktober mit dem ebenfalls reiseintensiven Allerheiligenwochenende, so Krömer.

Sendungshinweis

Ö1-Journal um acht, 16.5.2019, 8.00 Uhr, zum Nachhören.

Es würden in so einem Fall zwar Feiertagszuschläge bezahlt werden, aber das Wahlrecht für einen persönlichen Feiertag sei verloren. Er fordert daher die Möglichkeit, bei kurzfristigem Feiertagsverlust einen anderen persönlichen Feiertag auswählen zu können. Im aktuellen Gesetz sei das nicht vorgesehen.

Klage der Evangelischen bis Herbst

Auf Anfrage im Ministerium für Öffentlichen Dienst hieß es gegenüber Ö1, die Regelung sei lediglich eine Lösung für „sensible Situationen“, um die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs gewährleisten zu können. Sie würde nur in Ausnahmefällen angewendet.

Auf der Website der Evangelischen Kirche Österreich kündigte Krömer an, dass die Kritik an der Dienstrechtsnovelle in die geplante Klage der Evangelischen Kirche gegen die Neuregelung des Karfreitags eingearbeitet werde. Die Neuregelung mit dem „persönlichen Feiertag“ verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz der Religionen, so die Argumentation, auch werde der Minderheitenschutz verletzt, heißt es auf der Website. Die Dienstrechtsnovelle kommt jetzt noch dazu. Die Klage wird derzeit überarbeitet und soll spätestens im Herbst eingebracht werden.

Auch der Österreichische Gewerkschaftsbund hatte jetzt angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Abschaffung des Karfreitag-Feiertags vorzunehmen. Der Vorstand sieht die Regelung als einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Generalkollektivvertrag.

religion.ORF.at, Ewald Wurzinger, Ö1

Mehr dazu:

Karfreitag: Chalupka hat noch Hoffnung
(religion.ORF.at; 7.5.2019)

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