Vatikan für Weiterernährung von Komapatient

Der vegetative Zustand eines französischen Patienten beeinträchtige keineswegs die Würde der Person, daher sei man gegen die Abschaltung der lebenserhaltenden Maßnahmen. Das teilte der Vatikan am Dienstag mit.

Die Unterbrechung der künstlichen Ernährung und der Hydrierung stellt eine „gravierende Verletzung der Würde des Menschen“ dar. Das betonte das vatikanische Dikasterium für Laien, Familie und das Leben am Dienstag in Zusammenhang mit dem Fall des französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert.

Der vegetative Zustand des Patienten beeinträchtige keineswegs die Würde der Person und ihr wesentliches Recht auf Leben und Pflege, hieß es im Schreiben, das vom Präfekt des Dikasteriums, Kardinal Kevin Farrel, sowie von Bischof Vincenzo Paglia, Präsident der päpstlichen Akademie für das Leben, unterzeichnet und am Dienstag im Vatikan veröffentlicht wurde.

Zeichen für „Wegwerfkultur“

Die Unterbrechung der künstlichen Ernährung und der Hydrierung gleiche einer Form von „Aussetzung“ des Kranken aufgrund „eines gnadenlosen Urteils über seine Lebensqualität“. Dieses Urteil sei Ausdruck einer „Wegwerfkultur“, die schwächere und schutzlose Menschen ausgrenze, ohne ihren enormen Wert zu erkennen, hieß es.

Ein französisches Berufungsgericht hat inzwischen die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen von Frankreichs bekanntestem Wachkoma-Patienten angeordnet. Die Ernährung und Flüssigkeitszufuhr müssten vorerst aufrechterhalten werden, urteilte das Pariser Berufungsgericht am späten Montagabend nach Angaben des Anwalts der Familie und nach Medienberichten.

religion.ORF.at/APA

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