Italien: Anzeigepflicht bei Kindesmissbrauch
Das berichtete Bischof Lorenzo Ghizzoni, CEI-Verantwortlicher für Kinderschutz. „Dieser Beschluss ist ein großer Schritt vorwärts. Wir machen damit klar, dass wir zur vollen Zusammenarbeit mit der staatlichen Justiz bereit sind“, kommentierte Ghizzoni laut Medienangaben am Donnerstag.
APA/AP/Andrew Medichini
Papst Franziskus hatte vor zwei Wochen einen Erlass mit neuen Regeln im Umgang mit Missbrauch veröffentlicht. „Vos estis lux mundi“ (Ihr seid das Licht der Welt) lautet der Titel des Motu Proprio (ein persönliches Schreiben des Papstes), das eine innerkirchliche Meldepflicht für Missbrauchsfälle vorsieht. Eine Anlaufstelle für entsprechende Vorwürfe soll in jeder Diözese eingerichtet werden. Mit dem neuen Beschluss wird einen Schritt weiter gegangen.
Auch Vertuschungsversuche müssen angezeigt werden
Alle Kleriker und Ordensleute sind verpflichtet, den kirchlichen Behörden „unverzüglich alle ihnen bekannt gewordenen Berichte über Missbrauch zu melden“. Sie müssen außerdem jeden Versuch anzeigen, die Tat zu vertuschen und den Täter zu decken. Die Meldepflicht gilt nur für Kleriker und Ordensleute, die Laien werden aber ermutigt, sich auch dieses Systems zu bedienen, um Missbrauchs- und Belästigungsfälle der zuständigen kirchlichen Behörde zu melden.
Im Februar hatte im Vatikan ein viertägiges Treffen zum Thema Kinderschutz stattgefunden, an dem die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen aus der ganzen Welt beteiligt waren. Österreich wurde durch Kardinal Christoph Schönborn vertreten.
religion.ORF.at/APA
Mehr dazu:
- Papst erlässt Meldepflicht für Missbrauchsfälle
(religion.ORF.at; 9.5.2019)