Italien: Anzeigepflicht bei Kindesmissbrauch

Die italienische Bischofskonferenz CEI hat Richtlinien zum Kinderschutz verabschiedet. Diese beinhaltet eine „moralische Pflicht“ zur Anzeige von Geistlichen, die mit Vorwürfen des Kindesmissbrauchs konfrontiert sind, bei der staatlichen Justiz.

Das berichtete Bischof Lorenzo Ghizzoni, CEI-Verantwortlicher für Kinderschutz. „Dieser Beschluss ist ein großer Schritt vorwärts. Wir machen damit klar, dass wir zur vollen Zusammenarbeit mit der staatlichen Justiz bereit sind“, kommentierte Ghizzoni laut Medienangaben am Donnerstag.

Die Köpfe italienischer Bischöfe in einer Reihe

APA/AP/Andrew Medichini

Die italienischen Bischöfe haben festgelegt, dass Berichte über Missbrauch durch Geistliche nicht nur innerkirchlich, sondern bei der Justiz angezeigt werden müssen

Papst Franziskus hatte vor zwei Wochen einen Erlass mit neuen Regeln im Umgang mit Missbrauch veröffentlicht. „Vos estis lux mundi“ (Ihr seid das Licht der Welt) lautet der Titel des Motu Proprio (ein persönliches Schreiben des Papstes), das eine innerkirchliche Meldepflicht für Missbrauchsfälle vorsieht. Eine Anlaufstelle für entsprechende Vorwürfe soll in jeder Diözese eingerichtet werden. Mit dem neuen Beschluss wird einen Schritt weiter gegangen.

Auch Vertuschungsversuche müssen angezeigt werden

Alle Kleriker und Ordensleute sind verpflichtet, den kirchlichen Behörden „unverzüglich alle ihnen bekannt gewordenen Berichte über Missbrauch zu melden“. Sie müssen außerdem jeden Versuch anzeigen, die Tat zu vertuschen und den Täter zu decken. Die Meldepflicht gilt nur für Kleriker und Ordensleute, die Laien werden aber ermutigt, sich auch dieses Systems zu bedienen, um Missbrauchs- und Belästigungsfälle der zuständigen kirchlichen Behörde zu melden.

Im Februar hatte im Vatikan ein viertägiges Treffen zum Thema Kinderschutz stattgefunden, an dem die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen aus der ganzen Welt beteiligt waren. Österreich wurde durch Kardinal Christoph Schönborn vertreten.

religion.ORF.at/APA

Mehr dazu: