IGGÖ: Kopftuchverbot nicht unterzeichnen
In einem Brief an das Staatsoberhaupt bezeichnet Vural das Gesetz als diskriminierend und verfassungswidrig. Der Bundespräsident hat mit seiner Unterschrift nur das verfassungsmäßige Zustandekommen von Gesetzen zu beurkunden. Vural begründet die Bitte an den Bundespräsidenten damit, dass das Kopftuchverbot nur muslimische Mädchen betreffen würde.
„Eine Religion benachteiligt“
Kippas jüdischer Burschen oder Patkas junger Sikhs seien ausgenommen. „Damit ist dieses Gesetz weder verfassungskonform, da es eine Religion und ihre religiöse Glaubenspraxis benachteiligt, noch ist es im Sinne unserer verbrieften Rechte auf Kultusfreiheit“, schreibt der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft.
APA/Georg Hochmuth
Für „Weg ohne Verbote und Strafen“
Vural bietet ein neues Hearing unter Einbindung muslimischer Eltern und der lslamischen Glaubensgemeinschaft an. Mit der neuen Regierung könnte damit seiner Auffassung nach „ein Weg ohne Verbote und Strafen“ gefunden und dennoch für die wenigen Fälle, in denen das Kindeswohl gefährdet sein könnte, eine Lösung mittels Aufklärung und individueller Betreuung gefunden werden.
religion.ORF.at/APA
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