Kardinal Burke verteidigt Todesstrafe
Die Kirche habe nicht geirrt, als sie noch den Standpunkt vertrat, dass die Ausübung der Todesstrafe zulässig sei, wenn sie „wirklich notwendig ist, die gerechte Ordnung von Gesellschaften“ aufrechtzuerhalten, heißt es in einem von ihnen veröffentlichten Dokument, wie Kathpress am Dienstag berichtete.
Papst gegen Todesstrafe
Papst Franziskus hatte mehrfach seine Ablehnung der Todesstrafe bekräftigt. 2018 änderte er den katholischen Katechismus und erklärte diese Form der Bestrafung für „unzulässig“, weil sie „gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person“ verstoße. In der bis dahin gültigen Fassung hatte es geheißen, die Kirche schließe die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen nicht aus, wenn das der einzige Weg sei, Menschen vor einem Aggressor zu schützen.
APA/Osservatore Romano
„Doktrinäre Konfusion und Fehlorientierung“
Burke und die Bischöfe verteidigten in ihrem Schreiben traditionelle Lehren der Kirche gegen den „Zeitgeist“. Wie der National Catholic Register am Montag berichtete, wird in der „Declaration of Truths“ („Deklaration von Wahrheiten“) eine „große spirituelle Epidemie“ beklagt, die zu weltweiter „doktrinärer Verwirrung und Fehlorientierung“ geführt habe. Dadurch seien „die spirituelle Gesundheit und die ewige Erlösung vieler Seelen“ in Gefahr.
Der aus 40 Punkten bestehende Text grenzt das Christentum explizit von anderen Religionen ab, betont die Lehren zur Sexualität, Wiederverheiratung Geschiedener und bekräftigt die traditionelle Sicht der Rolle von Frauen in der Kirche. Ausdrücklich bekräftigen die Bischöfe ihr Nein zur Teilnahme protestantischer Gläubiger an der Eucharistie.
Zu den Unterzeichnern zählen neben Kardinal Burke die Bischöfe Athanasius Schneider, Tomash Peta und Jan Pawel Lenga aus Kasachstan sowie der litauische Kardinal Janis Pujats, wie Kathpress berichtete.
religion.ORF.at/APA/KAP
Mehr dazu:
- Papst: Todesstrafe widerspricht dem Evangelium (religion.ORF.at; 18.12.2018)