„Islam“ im Zeugnis: VfGH-Klage der IGGÖ bis Herbst

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) will bis spätestens Herbst eine Verfassungsbeschwerde gegen die Religionsbezeichnung in Zeugnissen einbringen.

Anlass ist ein andauernder Streit mit dem Bildungsministerium, welches neben der Bezeichnung „Islam“ mehrere Zugehörigkeiten vorsieht. Laut IGGÖ ist es rechtlich nicht gedeckt, sich für eine Konfession entscheiden zu müssen.

Eine Person hält ein Jahreszeugnis in der Hand

APA/Helmut Fohringer

„Islam“ im Zeugnis sollte reichen, findet die IGGÖ

Die Glaubensgemeinschaft hatte kurz vor den Semesterferien protestiert, nachdem in manchen Schulnachrichten statt der Bezeichnung „Islam“ nur die eigene Abkürzung „IGGÖ“ stand. Für die Änderung verantwortlich war eine Empfehlung des beim Bundeskanzleramt angesiedelten Kultusamts. Grund dafür war, dass die Bezeichnung „islamisch“ als zu ungenau empfunden worden sei - vermutet wurde auch Druck vonseiten der „Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)“.

„Kompromiss“ nie zugestimmt

Nun präsentierte das Ministerium einen „Kompromiss“, dem die IGGÖ laut Präsident Ümit Vural aber nie zugestimmt hat: Ab sofort steht wieder „Islam“ in den Zeugnissen - mit Zusätzen wie „IGGÖ" bzw."SCHIA“ (Schiiiten) - oder nur „ALEVI“ (Aleviten) für die Ausrichtung. „Wir halten ‚islam.‘ ohne Zusatz weiterhin für möglich und werden deshalb vor den VfGH ziehen“, kündigte Vural auf Facebook an. Dies auch, da man Rechtssicherheit wolle, hieß es aus der IGGÖ.

Für zusätzliche Verärgerung bei der Glaubensgemeinschaft sorgen derzeit Schreiben, in denen Eltern von Schülern aufgefordert werden, sich für eine Konfession zu entscheiden. Diese dürften aber auf eine Initiative einzelner Direktoren und Direktorinnen zurückgehen, vermutet man bei der IGGÖ. Die Briefe sind nicht einheitlich und beinhalten zudem falsche Schreibweisen, wie „alavitisch“ und weitere Rechtschreibfehler. Auch hier habe man die zuständigen Stellen kontaktiert, so Vural.

religion.ORF.at/APA

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