Italiens Bischöfe veröffentlichen Missbrauchsleitlinien

Italiens Bischöfe haben neue Leitlinien gegen sexuellen Missbrauch veröffentlicht. Darin wird Opfern das Recht auf Anhörung und Beistand zugesichert, wie Kathpress am Freitag berichtete.

Während die Bischöfe betonen, dass es keine Anzeigepflicht gegenüber der weltlichen Justiz gibt, bekennen sie sich zu einer „moralischen Verpflichtung“, sich bei begründetem Verdacht an staatliche Behörden zu wenden. Darauf sei nur im Fall eines ausdrücklichen Widerspruchs des Opfers zu verzichten, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten 48-seitigen Dokument.

Hilfe nach Grundsätzen der Legalität und Transparenz“

Die Leitlinien sichern den Opfern und ihren Familien therapeutische, psychologische und spirituelle Unterstützung zu. Von einem Rechtsbeistand ist nicht ausdrücklich die Rede. Jede Hilfe müsse „nach den Grundsätzen der Legalität und Transparenz“ erfolgen. Zugleich ist laut dem Dokument, „soweit möglich, der gute Ruf und die Privatsphäre aller Beteiligten zu schützen“.

Wer einen Missbrauch bei einer kirchlichen Stelle meldet, ist zu ermutigen, die Tat auch bei staatlichen Behörden anzuzeigen. Für kirchliche Amtsträger stellt eine interne Anzeige keine Verletzung der dienstlichen Verschwiegenheitspflicht dar, wie die Leitlinien festhalten. Personen, die auf einen Missbrauch hinweisen, darf keinerlei Schweigegebot auferlegt werden. Der Anzeigende kann verlangen, dass seine Identität vor dem Beschuldigten geheim gehalten wird.

Untersuchung durch einen Experten

In der Zulassung von Priesteramts- und Ordenskandidaten sowie in der Ausbildung erhält Kinderschutz einen höheren Stellenwert. Anwärter für kirchliche Weiheämter und das Ordensleben müssen sich einer Untersuchung durch einen Experten unterziehen, der vom zuständigen Bischof zugelassen ist. So soll ausgeschlossen werden, dass sie an „sexuellen Abweichungen oder Persönlichkeitsstörungen“ leiden. Kinderschutz wird auch als Thema im Ausbildungsgang verankert.

Die Italienische Bischofskonferenz hatte die neuen Leitlinien, die ein Vorgängerdokument aus dem Jahr 2012 ersetzen, auf ihrer Vollversammlung im Mai verabschiedet. In das Papier ging der kurz zuvor veröffentlichte Papst-Erlass „Vos estis lux mundi“ ein. Darin legt Franziskus das Verfahren zur Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen und Maßnahmen gegen Vertuschung durch Bischöfe fest.

religion.ORF.at/APA