Diözese München stellt Missbrauchstäter unter Aufsicht

Der Münchner Erzbischof, Reinhard Marx, hat die Aufsicht für Missbrauchstäter im Klerus in der Erzdiözese München und Freising neu geregelt. Priester, die Kinder missbraucht haben und suspendiert sind, müssen sich regelmäßigen Kontrollen unterziehen.

Kardinal Marx hat dazu ein im neuesten Amtsblatt der Erzdiözese veröffentlichtes Dekret zur „Führungsaufsicht für Kleriker“ erlassen. Demnach müssen die Betroffenen - dem Vernehmen nach sind es derzeit einige wenige Personen - private und dienstliche Reisen dem Ordinariat zur Genehmigung vorlegen.

Sanktionen bei Verstoß gegen Auflagen

Eine Aufsichtsperson überzeugt sich in festgelegten Intervallen durch Besuche in den Privatwohnungen des Täters von der Einhaltung der Auflagen und verfasst jährliche Entwicklungsberichte. Liegt die Wohnung in der Nähe einer Kindertagesstätte, kann ein Umzug angeordnet werden.

Der deutsche Kardinal Reinhard Marx

Reuters/Kai Pfaffenbach

Kardinal Reinhard Marx hat Auflagen für Missbrauchstäter erlassen

Eine Beschäftigung des Täters in der Kirche kommt nur unter Ausschluss von Publikumsverkehr und Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen in Betracht. Bei Verstößen gegen die Auflagen droht eine Kürzung der Bezüge bis zur Höhe von Hartz IV.

Regeln seit Juni in Kraft

Generalvikar Peter Beer hat den Erziehungswissenschaftler, Arzt und Psychologen Georg Hörmann aus Münster zur Aufsichtsperson für die betroffenen Kleriker ernannt und eine Arbeitsgruppe Führungsaufsicht eingesetzt, der fünf weitere Personen angehören. Hörmann lehrte an mehreren deutschen Hochschulen und Universitäten, zuletzt in Bamberg. Der 72-Jährige stammt aus Ulm.

Das Dekret trat laut Amtsblatt bereits zum 1. Juni in Kraft. Für Hörmanns Ernennung habe seine fachliche Qualifikation den Ausschlag gegeben sowie die Tatsache, dass er ein Externer sei, erläuterte Diözesansprecher Christoph Kappes am Dienstag.

Vermeidung weiterer Übergriffe

Mit den Maßnahmen würden die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zur Führungsaufsicht mit Blick auf Priester als Täter konkretisiert und normiert, heißt es im Dekret.

Primäres Ziel sei die Vermeidung weiterer Übergriffe. „Ferner wird die eventuelle Wiedereingliederung in das Arbeitsleben angestrebt, um den negativen Konsequenzen von Untätigkeit entgegenzuwirken und vorhandenes Potenzial zur Geltung zu bringen.“ Es müsse auch der sozialen Isolation, die die suspendierten Kleriker durch ihre Taten selbst erwirkt hätten, entgegengesteuert werden.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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