D: Juden kritisieren CDU wegen Schächtens

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat einem Zeitungsbericht zufolge scharfe Kritik an der Forderung der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion nach einem Verbot des betäubungslosen rituellen Schächtens geübt.

Eine zusätzlich Betäubung der zu schlachtenden Tiere sei im Judentum verboten, schrieb Zentralratspräsident Josef Schuster laut einer Vorabmeldung des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Donnerstag in einem Brief an die CDU-Landtagsabgeordneten.

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland

APA/AFP/Tobias Schwarz

Eine zusätzlich Betäubung der zu schlachtenden Tiere sei im Judentum verboten, schrieb Zentralratspräsident Josef Schuster

Verbot des Schächtens ohne vorheriger Betäubung

Die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion hatte nach eigenen Angaben vom Mittwoch einen Beschluss gefasst, in dem sie ein Verbot des Schächtens ohne vorheriger Betäubung der Schlachttiere fordert. Das Landesagrarministerium wird aufgefordert, dieses in die Wege zu leiten. Die CDU regiert in Niedersachsen mit der SPD in einer großen Koalition, es gibt dort viele Tierzuchtbetriebe.

Von diesen zeigten bereits einige, „dass Religion und Tierwohl in Einklang gebracht werden können“, erklärte CDU-Fraktionschef Dirk Toepffer am Mittwoch in Hannover zu dem Beschluss. Es gebe daher auch keine Gründe, Tiere aus religiösen Gründen weiter leiden zu lassen. „Halal und Betäubung schließen sich nicht aus“, ergänzte er unter Verweis auf das arabische Wort für „erlaubt“. Dieses bezeichnet dort alle Handlungen, die laut Islam zulässig sind.

Jüdische Gemeinschaft besonders betroffen

Zentralratspräsident Schuster betonte laut Bericht in seinem Brief, das geforderte Verbot treffe aber „im Besonderen“ die jüdische Gemeinschaft. „Obwohl das Verbot im Hinblick auf das muslimische Opferfest gefordert wird, trifft es die jüdische Gemeinschaft im Besonderen, da im Judentum der Verzehr nicht geschächteter Tiere verboten ist“, schrieb er der CDU-Fraktion.

Er wies demnach auch darauf hin, dass CDU damit eine zuvor schon von der niedersächsischen AfD erhobene Forderung übernehme. Diese „unsägliche Allianz“ sei den Abgeordneten „hoffentlich bewusst“.

Das betäubungslose Schlachten von Säugetieren und Vögeln ist in Deutschland aus Tierschutzgründen verboten. Bei den Behörden können aus „zwingenden“ religiösen Gründen aber in Einzelfällen Ausnahmen beantragt werden. Laut Agrarministerium gab es in diesem Jahr in Niedersachsen anlässlich des islamischen Opferfests Kurban Bayrami eine, die sich auf maximal 200 Schafe und Ziegen erstreckte.

religion.ORF.at/AFP

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