Kardinal Pell geht gegen Missbrauchsurteil in Berufung

Der ehemalige Finanzchef des Vatikans, Kardinal George Pell, geht gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in Berufung. Pell sitzt bereits seit März im Gefängnis.

Der 78-Jährige schaltete am Dienstag Australiens oberstes Gericht ein, den High Court, wie bei Gericht in der Hauptstadt Canberra bestätigt wurde. Die Berufung ist für ihn die letzte Chance, einer längeren Haftstrafe zu entgehen.

Die ehemalige Nummer drei des Vatikans war im März wegen des Missbrauchs bzw. der Belästigung von zwei Chorknaben zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Erste Berufung scheiterte

Der erste Versuch, das Urteil aufheben zu lassen, scheiterte im vergangenen Monat. Die drei Richter eines Berufungsgerichts in Melbourne hatten am 21. August mit einer Zwei- zu Eins-Entscheidung die erste Berufung Pells abgewiesen. Bleibt es dabei, kann Pell frühestens im Oktober 2022 aus der Haft entlassen werden. Dann wäre er 81 Jahre alt. Der High Court muss erst noch entscheiden, ob er den Fall überhaupt annimmt.

Kardinal George Pell am Tag  des Urteils in seinem Berufungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs

APA/AFP/William West

Kardinal George Pell

Der Kardinal weist seit jeher alle Vorwürfe zurück. Der Australier ist der ranghöchste Geistliche in der Geschichte der katholischen Kirche, der jemals wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt wurde. Der Fall reicht in die Jahre 1996/97 zurück, als Pell gerade Erzbischof von Australiens zweitgrößter Stadt Melbourne geworden war. Nach einem Gottesdienst soll er sich an zwei Chorknaben vergangen haben, die erst 13 Jahre alt waren.

Rom wartet Verfahrensende ab

Als kirchliche Höchststrafe droht Pell die Entlassung aus dem Klerikerstand. Allerdings wird die zunächst zuständige Römische Glaubenskongregation den endgültigen Ausgang des staatlichen Verfahrens abwarten, bevor sie den Fall aufgreift, erklärte Vatikansprecher Matteo Bruni im August.

In der von ihm verbreiteten Erklärung erinnerte Bruni zudem daran, dass Pell bereits seit seiner Beurlaubung als Präfekt des vatikanischen Wirtschaftssekretariats im Juni 2017 die öffentliche Ausübung seines priesterlichen Dienstes sowie jeglicher Kontakt mit Minderjährigen verboten ist.

religion.ORF.at/dpa/KAP/KNA

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