IKG lobt Nationalratsbeschluss zu Staatsbürgerschaft

Als „historische Entscheidung“ hat Oskar Deutsch von der Israelitischen Kultusgemeinde die Entscheidung des Nationalrats gelobt, Nachfahren von Schoah-Überlebenden die österreichische Staatsbürgerschaft leichter zu gewähren.

Dass alle Schoah-Überlebenden und ihre Nachfahren im neuen Gesetz Berücksichtigung finden ist für Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Religionsgesellschaft in Österreich und der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Wien „eine Entscheidung von historischer Dimension“. „Mit diesem Beschluss wird die Republik Österreich ihrer historischen Verantwortung gerecht“, dankte er „im Namen der jüdischen Gemeinden in Österreich, die bis 1938 noch mehr als 200.000 Mitglieder zählten“ besonders ÖVP, SPÖ und NEOS, die jeweils Initiativen für ein entsprechendes Gesetz gestartet hatten.

Die Gesetzesinitiative wurde - letztlich ergänzt um Wünsche der Israelitischen Kultusgemeinde - Donnerstagabend einstimmig vom Nationalrat abgesegnet. In den vergangenen Wochen hatten die IKG und ESRA, das psychosoziale Zentrum der IKG, konkrete Vorschläge zur Schließung der Lücken im Staatsbürgerschaftsgesetz an die Klubobleute von ÖVP, SPÖ und Neos sowie das Innenministerium eingebracht.

Regelungen ausgeweitet

Den privilegierten Zugang zum österreichischen Pass erhalten nun bis in die Urenkel-Generation Nachfahren von NS-Opfern, die bis 1955 nach Verfolgung durch die Nazis das Land verlassen haben bzw. wegen des NS-Regimes nicht nach Österreich zurückkehren konnten. Ursprünglich war die Grenze mit 1945 festgelegt gewesen.

Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Religionsgesellschaft und der IKG Wien

APA/Hans Punz

Oskar Deutsch sprach von einer „historischen Entscheidung“

Eine weitere zuletzt eingebrachte Änderung hat zur Folge, dass nicht nur die Nachfahren von österreichischen Staatsbürgern profitieren können. Auch Bürger der ehemaligen Donaumonarchiestaaten werden nun umfasst, sofern sie in Österreich gelebt haben. Schließlich wird noch neu festgehalten, dass auch adoptierte Kinder von der Regelung umfasst sind.

Doppelstaatsbürgerschaften möglich

Den österreichischen Pass gibt es für die betroffene Gruppe auch, wenn die jeweiligen Personen ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten wollen, also zusätzlich. Ausschlussgründe sind Verurteilungen wegen schwerer Straftaten, schwerwiegende Finanzdelikte, terroristische Aktivitäten oder eine negative Einstellung zur österreichischen Demokratie.

Die FPÖ begrüßte den Beschluss zwar, betonte aber, dass die Regelung noch auf „Brexit-Opfer“ und Südtiroler ausgeweitet werden könnte. Bei letzterer Gruppe beantragte man unverbindlich (gemeinsam mit der ÖVP) Gespräche mit Rom sowie, dass die Regierung eine entsprechende Vorlage für Doppelstaatsbürgerschaften vorlegen solle.

religion.ORF.at/APA

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