Kopftuchverbot an Schulen: Auswirkung auf Turnen

Das mit dem neuen Schuljahr in Kraft getretene Kopftuchverbot für Kinder unter zehn Jahren hat auch Auswirkungen auf den Turnunterricht.

In einem neuen Rundschreiben des Bildungsministeriums zu Richtlinien für den Unterricht im Fach „Bewegung und Sport“ werden religiös geprägte Verhüllungen auch im Turnen untersagt, darunter fällt etwa der Burkini im Schwimmunterricht.

In dem Schreiben werden auch aufgrund gesetzlicher Änderungen durch das Bildungsreformgesetz bzw. das Kopftuchverbot die organisatorischen Vorgaben für den Turnunterricht neu gefasst. „Schülerinnen und Schülern ist bis zum Ende des Schuljahres, in welchem Sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, die mit einer Verhüllung des Hauptes verbunden ist, auch im Bewegungs- und Sportunterricht gesetzlich untersagt“, heißt es darin etwa.

Burkini in Volksschule verboten

Für den Schwimmunterricht bedeutet das, dass „das Tragen eines Ganzkörperanzuges mit losem Überkleid (Burkini) Schülerinnen bis zum 10. Lebensjahr“ verboten ist. Nach dieser Altersgrenze ist der Burkini dagegen erlaubt.

Generell sollen die Lehrerinnen und Lehrer „mit bewegungsbezogenen, pädagogischen sowie hygienischen Argumenten“ sachlich und sensibel darauf hinwirken, dass ihre Schülerinnen und Schüler von sich aus keine Kopfbedeckungen im Turnen tragen - egal ob religiös geprägt oder nicht.

Bei Schülerinnen ab dem 10. Lebensjahr, die trotz entsprechendem Hinweis darauf bestehen, eine Kopfbedeckung aus weltanschaulich oder religiösen Gründen zu tragen, müsse aufgrund der Verletzungsgefahr „uneingeschränkt gewährleistet sein, dass diese nicht durch Kämme, Haarnadeln oder -spangen befestigt ist“.

„Dünne Haube“ als Ersatz vorgeschlagen

Weiterer Hinweis: „Auch die Befestigung der Kopfbedeckung durch Fixierung um den Hals ist aus Sicherheitsgründen untersagt.“ Als Ersatz wird das „Tragen einer dünnen Haube, unter die die Haare gesteckt werden können“ vorgeschlagen.

Klargestellt wird auch, „dass eine Befreiung vom Unterricht im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport aus religiösen Gründen schulrechtlich nicht vorgesehen ist. Daher ist die Teilnahme am Unterricht im Pflichtgegenstand ‚Bewegung und Sport‘ bzw. am Schwimmunterricht ausnahmslos verpflichtend.“

Baghajati: Erziehung zu Mündigkeit

Carla Amina Baghajati, die das Schulamt der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) leitet, betonte bei einer Diskussionsveranstaltung des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) zum Thema „Islam und Integration an Schulen“ am Montag, dass junge Menschen zur Mündigkeit, auch im religiösen Sinne, erzogen werden sollten.

Leider sei es hierzulande der Fall, dass junge Musliminnen sich immer wieder beweisen müssten und nur im Religionsunterricht so sein könnten, wie sie seien. Für sie sollte das Kopftuch irrelevant sein, lediglich das Selbstbestimmungsrecht müsse gewahrt bleiben. Denn schließlich komme es darauf an, was im Kopf sei. Generell wünsche sie sich bei diesem Thema mehr Gelassenheit und wandte sich gegen die „Verbotsgesellschaft“. Die IGGÖ hat gegenüber religion.ORF.at für November die Einreichung einer Klage beim Verfassungsgerichtshof gegen das Kopftuchverbot an Volksschulen angekündigt.

Lehrerin: Integration wird schwieriger

Susanne Wiesinger, ehemalige Pflichtschullehrerin in Wien-Favoriten, sagte in der Diskussion, die Integration werde schwieriger, weil die Abwehr gegenüber der Mehrheitsgesellschaft zunehme, auch seitens der Community, stellte. Nicht nur der Erwerb der Sprache sei essenziell, sondern es sei notwendig, dass die „Lebensweise dieses Landes nicht nur befürwortet, sondern auch akzeptiert wird“.

Umfrage zu Zusammenleben und Integration

Dem aktuellen Integrationsbarometer (2019) des ÖIF zufolge trübt sich die Stimmung in Österreich gegenüber Musliminnen und Muslimen ein. Waren es Ende 2018 noch 48 Prozent der Befragten, die das Zusammenleben positiv beurteilten, sei dieser Wert im ersten Halbjahr 2019 auf 42 Prozent gesunken, teilte der Österreichische Integrationsfonds am Montag mit.

80 Prozent der 1.000 vom Meinungsforscher Peter Hajek im Auftrag des ÖIF befragten Österreicherinnen und Österreicher sprechen sich demnach für eine strengere staatliche Kontrolle des islamischen Religionsunterrichts sowie bei der Auswahl islamischer Religionslehrer an österreichischen Schulen aus. Eine große Mehrheit sei außerdem für ein Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zu 14 Jahren sowie für Kindergartenpersonal und Lehrerinnen.

religion.ORF.at/APA/dpa

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