Russisches Gericht verurteilt Zeugen Jehovas

Ein russisches Gericht hat ein Mitglied der Zeugen Jehovas zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Oberste Gericht Russland hatte 2017 die Zeugen Jehovas als extremistisch verboten.

Die Richter in Tomsk in Sibirien hätten befunden, dass der Russe durch die Ausübung seines Glaubens gegen geltendes Recht verstoßen habe, teilte die Justiz am Dienstag der Agentur Ria Nowosti zufolge mit. Wie eine Sprecherin des Gerichts sagte, wurde dem 49-jährigen Sergej Klimow vorgeworfen, der Organisator einer extremistischen Gruppe zu sein. Sein Anwalt kündigte Berufung an.

Die Entscheidung des Gerichts entspreche der aktuellen Gesetzgebung, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow der Agentur Interfax zufolge. Es gebe keine Pläne zur Änderung der Gesetze. Die Gemeinschaft soll in Russland nach Medienberichten etwa 170.000 Anhänger haben. In in Österreich sind Jehovas Zeugen eine gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft, in Deutschland sind sie wie die großen Kirchen als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt.

Unverständnis bei Mitgliedern und Opposition

Erst im Februar war ein Zeuge Jehovas zu sechs Jahren Straflager verurteilt worden. Dem Mann aus Dänemark war vorgeworfen worden, über mehrere Monate Treffen der Glaubensgemeinschaft organisiert zu haben. Dänemark und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen hatten das Urteil damals kritisiert.

Die russische Opposition sowie Vertreter der Glaubensgemeinschaft verurteilten die Entscheidung des Gerichts. „Ein Mensch, der die Bibel liest, wird verurteilt, als hätte er jemanden getötet“, sagte Jaroslaw Siwulski, Sprecher der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas. „Sie sperren die Leute weg - einfach nur, weil sie an Gott glauben“, schrieb der prominente Kreml-Kritiker Alexej Nawalny im Kurzbotschaftendienst Twitter.

Die russische Regierung wirft den Zeugen Jehovas vor, mit aggressiven Methoden Gläubige anzuwerben. Wegen des Vorgehens der Behörden gegen die Religionsgemeinschaft wurde Russland bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu Schadenersatzzahlungen verurteilt.

religion.ORF.at/dpa/APA/AFP

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