D: Imame sollen Deutschkenntnisse nachweisen müssen

Imame, muslimische Geistliche, müssen künftig Deutschkenntnisse vorweisen, ehe sie in Deutschland arbeiten dürfen. Eine entsprechende Vorlage verabschiedete am Mittwoch das Bundeskabinett, der Deutsche Bundestag muss der Verordnung noch zustimmen.

Die Sprachanforderungen sollen die Integration fördern, erklärte der deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU). „Dies gilt umso mehr, wenn Geistliche für viele andere Zuwanderer Bezugs- und Orientierungspunkt sind.“

Die Bundesregierung setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Darin heißt es: „Wir erwarten, dass Imame aus dem Ausland Deutsch sprechen.“ Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sollen die Sprachanforderungen für Prediger aller Religionen gelten - also nicht nur für muslimische Imame, sondern etwa auch für katholische Priester.

Muslime beten am im Gebetsraum der DITIB-Moschee in Stuttgart

APA/dpa/Daniel Naupold

Muslime beten im Gebetsraum der DITIB-Moschee in Stuttgart

Einfache Kenntnisse für Übergangszeit

Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass Prediger in Zukunft hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen, um einen Aufenthaltstitel zur Ausübung der religiösen Beschäftigung erhalten zu können. Während einer Übergangszeit soll zunächst der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse genügen.

Seehofers Ministerium verwies darauf, dass religiöse Gemeinden für viele Zugewanderte einen „Anlauf-, Referenz- und Identifizierungspunkt“ darstellen. Den Predigern komme eine „Vorbild- und Beraterfunktion zu, die für ein friedliches Zusammenleben sowie für eine erfolgreiche Integration neu Zugewanderter in Deutschland wichtig“ sei. Eine solche integrative Vorbildfunktion gelinge am ehesten, „wenn religiöse Bedienstete selbst gut integriert sind“.

religion.ORF.at/APA/AFP

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