D: Erzbischof gegen Entschädigungen aus Kirchensteuer

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat sich gegen die Verwendung von Kirchensteuermitteln für Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer ausgesprochen.

„Ich bin der Auffassung, dass wir nicht die Kirchensteuer einbeziehen sollten“, sagte Schick am Samstag in Bamberg vor der Herbstvollversammlung des Landeskomitees der Katholiken in Bayern. Dies sei auch gar nicht so einfach, da er als Bischof ohne Zustimmung des Diözesansteuerausschusses nicht über diese Mittel verfügen könne. Die Entschädigungen müssten aus anderen Geldern geleistet werden.

Diskussion über die Verwendung von Kirchensteuer

Damit reagierte Schick auf die kirchliche Debatte über Modalitäten und Höhe von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer von Geistlichen. Zuletzt hatte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, betont, zur Finanzierung müssten auch Kirchensteuermittel eingesetzt werden. Die Kirchenmitglieder seien als Solidargemeinschaft in der Pflicht.

Der Bamberger Erzbischof sagte, bei den derzeit diskutierten Summen im sechsstelligen Bereich brauche es andere Standards bei der Plausibilitätsprüfung: „Da muss schon ein Nachweis sein.“

Bisher seien Anerkennungsleistungen, die bis zu einer Höhe von 5.000 Euro empfohlen wurden, schon bei einer niedrigeren Plausibilität gezahlt worden. Bei höherer Plausibilität sei schon jetzt mehr gezahlt worden, so Schick. Man sei bei der Frage der Entschädigung noch nicht am Ende der Diskussion. „Da muss noch Einiges geredet werden.“

Klare Regelung in Österreich

In Österreich werden laut Angaben des Wiener Erzbischofs Kardinal Christoph Schönborn keine Mittel aus dem Kirchenbeitrag für Zahlungen an Missbrauchsopfer aufgewendet.

Im Februar hatte Schönborn in einem Resümee-Interview zum vatikanischen Kinderschutz-Gipfel mit „Kathpress“ unterstrichen, dass von den bis dato geleisteten Zahlungen von rund 27 Millionen Euro für Missbrauchsbetroffene „kein Cent aus dem Kirchenbeitrag“ verwendet worden sei. In der Erzdiözese Wien habe man beispielsweise durch einen Liegenschaftsverkauf die Hilfszahlungen finanziert.

religion.ORF.at/KAP

Mehr dazu: