Patriarch Kyrill gegen Gesetz gegen häusliche Gewalt

Das Oberhaupt der russisch-orthodoxen Kirche, Patriarch Kyrill, hat ein Gesetzesvorhaben zur härteren Bestrafung von häuslicher Gewalt in Russland als „gefährlich“ kritisiert.

Die Novelle, über die das russische Parlament im Dezember abstimmen will, erlaube es Fremden, sich in den „heiligen Ort“ des familiären Lebens einzumischen, sagte Kyrill der Nachrichtenagentur Interfax am Mittwoch. Eine solche „Einmischung“ müsse mit „großer Vorsicht“ behandelt werden, sagte der Patriarch weiter.

Nach einem Gottesdienst in Moskau sagte er laut Interfax, Gewalt in der Familie dürfe zwar nicht toleriert werden, „aber es gibt heutzutage eine gefährliche Tendenz, auch im Bereich der Gesetzgebung“.

Bereits 41 Anläufe für Anti-Gewalt-Gesetz

In Russland wird innerfamiliäre Gewalt seit 2017 nur noch in gravierenden Fällen bestraft. Rechtsaktivisten fordern daher eine Verschärfung der Gesetzgebung und härtere Strafen nach gewalttätigen Übergriffen. Das neue Gesetzesvorhaben würde erstmals eine rechtliche Definition von häuslicher Gewalt etablieren sowie Kontaktverbote und Wohnungsverweise gegen Straftäter einführen.

Russisch-orthodoxer Patriarch Kyrill I.

Reuters/Pool/Alexander Zemlianichenko

Patriarch Kyrill sieht das Gesetz als „Einmischung“ in die Familie

Die russische Generalstaatsanwaltschaft verteidigte am Mittwoch den Gesetzesentwurf und betonte, ähnliche Gesetze existierten bereits „in praktisch allen anderen Ländern“. Angesichts des Widerstands konservativer Kräfte in der russischen Gesellschaft sowie im Parlament droht der bereits zum 42. Mal eingereichte Gesetzesentwurf jedoch zu scheitern.

„Inkompatibel“ mit Russlands Werten

Die russisch-orthodoxe Kirche sprach sich zuletzt wiederholt gegen das Vorhaben aus und kritisierte, es basiere auf den Vorstellungen „westlicher Regierungen“. Am Dienstag teilte die russisch-orthodoxe Familienkommission mit, es sei „inkompatibel mit Russlands spirituellen und moralischen Werten“ - nahezu „jede normale menschliche Handlung“ würde bei Annahme des Entwurfs unter häusliche Gewalt fallen.

Vor wenigen Monaten hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen mangelnden Schutz für die Opfer häuslicher Gewalt in Russland angeprangert und zu einer Verbesserung der Rechtslage aufgerufen. Die russische Rechtsordnung erkenne „die Schwere und das Ausmaß“ innerfamiliärer Gewalt nicht an, beklagten die Richter.

religion.ORF.at/AFP