Missbrauchsprozess um Lyoner Ex-Priester beginnt

In Frankreich beginnt am kommenden Montag laut Kathpress der Prozess um jenen ehemaligen Priester, wegen dessen Nichtanzeige sich auch Kardinal Philippe Barbarin vor Gericht verantworten muss.

Dem ehemaligen Seelsorger der Pfadfinder in Sainte-Foy-les-Lyon, Bernard Preynat, wird vorgeworfen, in den 1970er und 1980er Jahren minderjährige Pfadfinder sexuell missbraucht zu haben. Der Prozess ist auf fünf Tage angesetzt. Ein französisches Kirchengericht hatte den Priester bereits im vergangenen Juli aus dem Klerikerstand entlassen.

Medial wurden die Vorwürfe gegen den Geistlichen bereits in dem Film „Grace a Dieu“ (deutscher Titel: „Gelobt sei Gott“) von Francois Ozon verarbeitet. Gegen den Kinostart des Streifens versuchte der Priester gerichtlich vorzugehen; er blieb jedoch ohne Erfolg.

Buch sorgte für Schlagzeilen

Ende Dezember hatte zudem ein für Freitag angekündigtes Buch des Vereins „La parole liberee“ („Das befreite Wort“) der Missbrauchsbetroffenen für Schlagzeilen gesorgt. Auf 170 Seiten sollten 23 Zeugnisse mutmaßlicher Opfer von Priestern erscheinen.

Darunter seien auch einige Betroffene, um die es im Prozess gegen den früheren Priester nun gehen wird. Der Verlag „Les editions Temps Present“ sagte die Veröffentlichung des Buchs jedoch ab, da einige Opfer dagegen gerichtlich vorgegangen waren. Laut Medienberichten sollen ihre Zeugnisse ohne ihre Zustimmung in dem Buch abgedruckt worden sein.

Kardinal Barbarin war wegen Nichtanzeige sexueller Übergriffe im März 2019 von einem Gericht in Lyon schuldig gesprochen worden. Er lässt seither sein Amt als Erzbischof von Lyon ruhen, legte aber Berufung ein. Das Urteil wird am 30. Jänner verkündet. Papst Franziskus hatte ein Rücktrittsangebot unter Verweis auf die bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung geltende Unschuldsvermutung abgelehnt.

Bewährungsstrafe für Kardinal

Bereits 2016 war gegen Barbarin wegen Nichtanzeige sexueller Übergriffe desselben Priesters ermittelt worden. Damals stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach einigen Monaten ein; es habe keine Hinweise auf eine Straftat Barbarins gegeben. Im März 2019 wurde der Kardinal doch noch zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Die Verhandlung über die Berufung gegen das Urteil fand bereits im vergangenen November statt. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Anwalt Barbarins, Jean-Felix Luciani, plädierten nach der zweitägigen Verhandlung für einen Freispruch für den Kardinal.

religion.ORF.at/APA

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