Missbrauch: Urteil im Fall Kardinal Barbarin erwartet

In Frankreich wird ein Berufungsgericht in Lyon am Donnerstag sein Urteil im Fall von Kardinal Philippe Barbarin bekanntgeben. Es geht in dem Fall um die Nichtanzeige sexueller Übergriffe.

Der 69-jährige Erzbischof von Lyon war im März 2019 zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er im Fall des Ex-Priesters Bernard Preynat sexuelle Übergriffe nicht angezeigt hat. Barbarin legte im Anschluss aber Berufung ein.

Die Anhörung dazu fand bereits im vergangenen November statt. Medienberichten zufolge plädierte nicht nur Barbarins Anwalt, sondern auch die Staatsanwaltschaft zu Prozessende für einen Freispruch. Das war allerdings auch schon vor Barbarins erstinstanzlicher Verurteilung der Fall, die Richter entschieden anders.

Papst nahm Rücktritt nicht an

Nach dem erstinstanzlichen Urteil im März 2019 bot Barbarin dem Papst seinen Amtsverzicht als Erzbischof von Lyon an, den Franziskus jedoch nicht annahm. Bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens gelte die Unschuldsvermutung. Die Leitung der Erzdiözese übertrug der Papst dennoch übergangsweise dem früheren Bischof von Evry-Corbeille-Essonnes, Michel Dubost.

Hintergrund des Verfahrens gegen Kardinal Barbarin ist der Skandal um den 2019 wegen Missbrauchs von einem Kirchengericht aus dem Klerikerstand entlassenen früheren Priester Bernard Preynat. Er soll vor drei Jahrzehnten Dutzende Kinder sexuell missbraucht haben. Ein staatliches Gerichtsverfahren gegen den Mann läuft. Die Verhandlungstage vor einem Gericht in Lyon sorgten Mitte Jänner für großes öffentliches Aufsehen, ein Urteil soll am 16. März fallen.

religion.ORF.at/APA/KAP