„Monarchie“: Reformbewegung kritisiert Kirche

Reformorientierte römisch-katholische Organisationen haben am Mittwoch eine Charta für Grundrechte in der Kirche vorgelegt. Die Kirche entspreche nämlich einer „absoluten Monarchie“.

Derartige Machtstrukturen förderten Phänomene wie Missbrauch, betonten Vertreter der Pfarrerinitiative, von Wir sind Kirche, Priester ohne Amt und Laieninitiative in einer gemeinsamen Pressekonferenz. „Das Kirchenrecht schützt die Institution und nicht den Einzelnen“, wie Martha Heizer von Wir sind Kirche hervorhob. Der Einzelne habe keine Rechte. Alle Appelle diesbezüglich blieben bis dato erfolglos.

Es sei eine Ordnung, in der nicht daran gedacht wird, den Mitgliedern Rechte einzuräumen, betonte Helmut Schüller von der Pfarrerinitiative. Dabei gebe es einen „Schatz in den Gemeinden“ an Talenten und Fähigkeiten der „Taufgeweihten“, den es zu heben gelte. Dem stünden aber zwei Schranken entgegen, nämlich einerseits der Zölibat und andererseits das Geschlecht. Diesbezüglich richte sich die Hoffnung auf das nachsynodale Papstschreiben zur Amazonas-Synode, so Schüller: „Wir warten täglich bzw. stündlich darauf.“

Kritik an Doppelmoral

Offenbar gebe es aber Widerstände in Rom, konstatierte der stellvertretende Vorsitzende der Laieninitiative, Peter Pawlowsky. Konservative Kreise würden nicht einsehen, dass etwas in Amazonien erlaubt wird, was in der restlichen Welt verboten ist.

Dies basiere aber auf einem „Missionsverständnis aus dem 19 Jahrhundert“. Beim Thema Zölibat sei es bisher kaum gelungen, mit den Bischöfen hierzulande ins Gespräch zu kommen, beklagte Herbert Bartl, Sprecher von „Priester ohne Amt“. Bartl ortete beim Umgang des Vatikans mit dem Thema Homosexualität eine „Doppelmoral“.

Kirchenrecht blockiert Reformen

Das Kirchenrecht behindere alle Reformansätze, kritisierte Matthias Jakubec von „Wir sind Kirche“. Daher habe man eine Charta verfasst, die die Umsetzung grundlegender Menschenrechte in der Katholischen Kirche ermöglichen soll. Diese 15 Punkte wie „Vorrang des Gewissens“, „Recht auf Gleichheit“ oder das Recht auf einen fairen Prozess nach dem Kirchenrecht würden jedenfalls umfangreiche Änderungen der Kirchenordnung erfordern.

Auch die aktuellen Austrittszahlen müssten zum Teil in diesem Licht gesehen werden. Viele würden sich nämlich aus Enttäuschung abwenden, so Schüller. Es sei geradezu „bestürzend“, dass die steigenden Austrittszahlen die österreichischen Bischöfe nicht berührten, eigentlich müssten die Zahlen „alarmierend“ sein, meinte Pawlowsky.

Mitglieder bei Kardinalswahl einbeziehen

Auch bei der Nachfolgesuche für den Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, dessen Rücktrittsgesuch der Papst „jetzt für später“ angenommen hat, wünschte sich Schüller mehr Beteiligung der „Taufgeweihten“.

Schließlich sei es nichts, das überraschend gekommen sei (mit Vollendung des 75. Lebensjahres muss jeder Bischof der katholischen Kirche seinen Rücktritt anbieten). Schüller will gar nicht so weit gehen und an die Wahl des Bischofs denken, vielmehr sollten Kriterien und Herausforderungen durch die Mitglieder der Diözese definiert werden. Diese sollten dann Grundlage für die Entscheidung sein.

religion.ORF.at/APA

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