VfGH: Karfreitag weiter kein Feiertag

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den von vier evangelischen Kirchen sowie der Altkatholischen Kirche eingebrachten Antrag, die von ÖVP und FPÖ beschlossene Abschaffung des Karfreitags-Feiertags aufzuheben, als unzulässig zurückgewiesen.

Gläubige Protestantinnen und Protestanten müssen sich am Karfreitag also weiter Urlaub nehmen. Das gab der VfGH am Donnerstag bekannt. Grund für die Entscheidung des Höchstgerichts: Die vier Kirchen sind durch die 2019 beschlossene Abschaffung des Karfreitags-Feiertags für evangelische Christinnen und Christen sowie Altkatholikinnen und Altkatholiken nicht unmittelbar in ihren Rechten betroffen und daher nicht zur Anfechtung berechtigt.

Keine staatliche Pflicht für Feiertag

Die antragstellenden Kirchen haben demnach kein Recht auf Beibehaltung eines konkreten gesetzlichen Feiertages. Eine staatliche Pflicht zur Einführung oder Beibehaltung eines solchen Feiertages ergibt sich nach Ansicht der Höchstrichter weder aus dem Europäischen Menschenrechtskonvention noch aus dem Staatsgrundgesetz. Die Höchstrichter weisen darauf hin, dass Feiertage überwiegend Ziele der persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung verfolgen.

Kruzifix

APA/Günter R. Artinger

Türkis-Blau gegen Feiertag für alle

Beschlossen worden war die Abschaffung des Karfreitags-Feiertags Anfang 2019 unter Türkis-Blau. Der Europäische Gerichtshof hatte in dem Sonderfeiertag eine unzulässige Diskriminierung anderer Arbeitnehmer geortet. ÖVP und FPÖ hatten daher die Wahl, einen zusätzlichen Feiertag für alle Arbeitnehmer einzuführen oder den Karfreitag als Feiertag zu streichen - und entschieden sich für letzteres.

Einziges Entgegenkommen der damaligen Regierungskoalition für Arbeitnehmer, die am Karfreitag frei haben wollen: Melden sie den Urlaub rechtzeitig an, darf ihn der Arbeitgeber in der Regel nicht ablehnen („persönlicher Feiertag“).

religion.ORF.at/APA

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