Gericht lehnt Verschiebung von Pessach ab

Israels oberstes Gericht hat die Forderung nach einer Verschiebung des jüdischen Pessachfests wegen der anhaltenden Coronavirus-Pandemie abgelehnt.

Wie die deutsche Katholische Nachrichten-Agentur KNA am Montag berichtete, wies der zuständige Richter die Forderung zurück, aufgrund der Krise ein außerordentliches Schaltjahr auszurufen. Für einen solchen Schritt fehle es an rechtlichen Mechanismen, begründete er seinen Entscheid. Der Richter lehnte den Antrag wegen fehlender Autorität des Gerichts ab. Ferner sei die Forderung des Antragstellers nach jüdischem Religionsrecht unbegründet.

Der Antragsteller argumentierte laut dem am Sonntag veröffentlichten Urteil mit dem gegenwärtigen Ausnahmezustand. Eine Verschiebung von Pessach durch ein Schaltjahr sei „Erste Hilfe“ für jene, die isoliert und unter Quarantäne stehen und entsprechend das Fest nicht ordnungsgemäß feiern könnten.

 Sederspeisen

Botschaft des Staates Israel

Für das jüdische Pessach-Fest gibt es strenge Speiseregeln

Ferner könnten die Einschränkungen durch das Coronavirus die Beschaffung von Lebensmitteln erschweren, die den strikten Speisevorschriften für das Fest entsprechen.

Verlegung aus der Antike bekannt

Ein außerordentlich eingefügter Sondermonat würde das Pessachfest, das in diesem Jahr am Abend des 8. April beginnt, nach hinten verschieben. In der Antike wurden demnach in besonderen Situationen wie verspäteter Gerstenernte oder Reisegefahren für Pilger Schaltjahre eingefügt.

Im jüdischen Kalender folgen die Monate dem Mondzyklus, müssen aber mit den durch den jährlich elf Tage längeren Sonnenzyklus bestimmten Jahreszeiten übereinstimmen. Für einen Ausgleich sorgt ein im vierten Jahrhundert festgelegtes kompliziertes Schaltjahrsystem, das innerhalb von 19 Jahren sieben dreißigtägige Extramonate einfügt.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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