Bei Gottesdiensten nun doppelte Besucherzahl möglich

Die ab Mitte Mai geltenden Regeln für Gottesdienste werden etwas gelockert. Die pro Teilnehmer vorgesehene Mindestfläche soll nicht wie ursprünglich bei 20, sondern bei zehn Quadratmetern liegen.

Es ist aber weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Kultusministerin Susanne Raab informierte die Religionsvertreter am Dienstag über die neuen Erleichterungen. Mit dieser Vereinfachung sei gesichert, dass „mehr Gläubige bei den Gottesdiensten teilnehmen können, aber trotzdem der Schutz der Menschen berücksichtigt wird“, sagte Raab. Die Regierung hatte am Dienstag die Aufhebung von Ausgangsbeschränkungen sowie Erleichterungen für Handel und andere Bereiche angekündigt.

Erst vergangen Woche hatten Ministerin Raab und Kardinal Christoph Schönborn in einer Pressekonferenz verkündet, dass Gottesdienste unter strengen Auflagen ab 15. Mai stattfinden können. Kirchenvertreter hatten sich über die Möglichkeit wieder öffentliche Gottesdienste zu feiern zwar positiv geäußert, allerdings war klar, dass mit den strengen Bestimmungen, Gottesdienste in den meisten Gebetshäusern nur mit sehr wenigen Besucherinnen und Besuchern stattfinden können. Die orthodoxen Kirchen hatten mit der Obergrenze Probleme angemeldet, weil beispielsweise die Dreifaltigkeitskathedrale in der Wiener Innenstadt nur 15 Gläubigen Platz geboten hätte.

Keine Freitagsgebete

Auch die Sprecherin der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Valerie Mussa, sagte im Gespräch mit religion.ORF.at, dass die Regelung (20 Quadratmeter pro Person sowie Ordnerdienste zur Einhaltung der Regeln) nichts daran ändere, dass weiterhin keine Freitagsgebete stattfinden können.

Gerade im Fastenmonat Ramadan, den Musliminnen und Muslime derzeit begehen, sei der Andrang auf die Moscheen normalerweise sehr groß. Man könne nicht von öffentlichen Gottesdiensten sprechen, wenn man einen Großteil der Gläubigen vor der Tür „stehen lassen“ müsse.

Gottesdienst ohne Gläubige in einer Kirche in Aichach, Deutschland

Reuters/Andreas Gebert

Derzeit finden Gottesdienste ohne Besucherinnen und Besucher satt

Frage der Sinnhaftigkeit

Auch die evangelisch-methodistische Kirche (EmK) in Österreich hatte nach der in der vergangenen Woche verkündeten Regelung erklärt, im Mai weiter auf Online- und Hausgottesdienste setzten zu müssen. Für die österreichweit etwa 1.500 Mitglieder zählenden methodistischen Gemeinden (neun an der Zahl) stelle sich die Frage der Sinnhaftigkeit. „Es scheint uns wenig zielführend, öffentliche Gottesdienste anzubieten, wenn nur 4-12 Personen mitfeiern könnten", erklärte Superintendent Stefan Schröckenfuchs damals.

Die niedrigere Obergrenze erlaubt nun also doppelt so viele Gottesdienstteilnehmer. In der Basilika Mariazell wären es beispielsweise 160 statt 80 Personen, im Wiener Stephansdom 300 statt 150. Und im Falle der evangelisch-methodistische Kirche nun acht bis 24 Personen.

Schönborn erfreut

„Es ist sehr erfreulich, dass die bisherigen Einschränkungen für das kirchliche Leben jetzt rascher als allgemein erwartet zurückgenommen werden. Es zeigt sich damit, dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen die erhofften Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie gebracht haben“, sagte Kardinal Schönborn nach der Videokonferenz der Ad-hoc-Kommission der Bischofskonferenz, die am Dienstagvormittag über die aktuellen Entwicklungen beriet.

Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen seien die „Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz für den Bereich der Katholischen Kirche gerade ausarbeitet“, so der Kardinal gegenüber der katholischen Nachrichtenagentur Kathpress.

Strikte Schutzbestimmungen bleiben

Weiterhin verpflichtend ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sicherzustellen.

Auch bei Begräbnissen gibt es nun eine Lockerung der Schutzmaßnahmen: Künftig sind 30 Personen zugelassen. Auch hier müssen alle Teilnehmenden jedoch weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten.

akin, religion.ORF.at/KAP/APA

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